Rückkaufvereinbarung: Struktur, Preisberechnung, Arten und Besteuerung

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Rückkaufvereinbarung

(Weitergeleitet von Repogeschäfte)
ZinssatzHöhe
Europäische Zentralbank (gültig ab: 16. März 2016)
Einlagesatz (deposit facility)−0,40 %
Hauptrefinanzierungssatz (main refinancing operations)0,00 %
Spitzenrefinanzierungssatz (marginal lending facility)0,25 %
Schweizerische Nationalbank (gültig ab: 15. Januar 2015)
Dreimonats-Libor-Zielband−1,25 bis −0,25 %
Federal Reserve System (gültig ab: 17. Dezember 2015)
Federal-Funds-Rate-Zielband0,25 bis 0,5 %
Primary Credit Rate1,00 %
Bank of Japan (gültig ab: 19. Dezember 2011)
Diskontsatz (basic discount/loan rate)0,30 %
Bank of England (gültig ab: 5. März 2009)
Repo Rate0,50 %
Chinesische Volksbank (gültig ab: 23. Oktober 2015)
Diskontsatz (one-year lending rate)4,35 %

Eine Rückkaufvereinbarung oder Repo (engl. Kurzform für Sale and Repurchase Agreement) ist ein kurzfristiges Finanzierungsinstrument, mit einer Laufzeit von im Allgemeinen nicht mehr als einem Jahr, häufig sogar nur wenigen Tagen oder einer Nacht (sog. Overnight-Repo).

Ein Repo stellt aus Sicht des Wertpapierverkäufers (Seller) eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf eines Gutes (in der Regel Wertpapiere) kombiniert. Dabei handelt es sich um echte Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Bei einer Rückkaufvereinbarung verpflichtet sich der Pensionsgeber (auch Kreditnehmer, cash taker oder cash borrower, Verkäufer nimmt Repo-Position ein), dem Pensionsnehmer (auch Kreditgeber oder cash lender, Käufer nimmt Reverse-Repo-Position ein) Vermögensgegenstände – in der Regel festverzinsliche Wertpapiere – gegen Erhalt einer vereinbarten Geldsumme zu überlassen und bei Laufzeitende, gegen (Rück-)Zahlung der vereinbarten Summe plus Zinsen, wieder zurückzunehmen. Da sich der Pensionsnehmer verpflichtet, identische Wertpapiere am Laufzeitende zu liefern, handelt es sich hierbei um ein echtes Wertpapierpensionsgeschäft.

Schema eines klassischen Repo-Geschäfts.

Rückkaufvereinbarungen sind Bestandteil des Geldmarkts und dienen institutionellen Anlegern, vorrangig Banken, zur Beschaffung von Liquidität im Interbankenhandel sowie bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften. Daneben werden kurzfristige Rückkaufvereinbarungen von Instituten, in deren Sitzstaaten es eine risikounabhängige Eigenkapitalkennziffer (sog. Leverage Ratio) gibt, vielfach dazu genutzt, zum Meldezeitpunkt die Bilanzsumme abzusenken, um so die Eigenkapitalanforderungen ebenfalls zu senken[1] (Window Dressing).

Preisberechnung

Der zum Transaktionsbeginn zu zahlende Preis (Purchase Price) entspricht dem Marktwert des zugrundeliegenden Wertpapiers (aktueller Kurs zuzüglich Stückzinsen) abzüglich eines Sicherheitsabschlages (Haircut).

Der Rücknahmepreis (Repurchase Price) errechnet sich aus Purchase Price zuzüglich vereinbarter Zinsen (Reposatz, Repo Rate), die von der Qualität des Wertpapiers abhängig ist. Die Zinsen werden p.a. (pro Jahr) mit 365 Tagen berechnet.

Nachschusspflicht - Margin Call

Sollte der Wert des Wertpapiers sinken, besteht eine Nachschusspflicht (Margin Call oder Variation Margin).

Um sich gegen Preisrückgänge der Anleihe zu schützen, wird bei Zahlung aus dem Ankauf ein Haircut vorgenommen. Wird bei börsentäglicher Neubewertung des Wertes der Anleihe ein Preisrückgang festgestellt, der höher ist als der Haircut, kann der Buyer einen Margin Call durchführen. Der Margin Call verpflichtet den Seller zu einer zusätzlichen Lieferung der Anleihe oder einem Barausgleich.

Bei Preissteigerungen gilt der umgekehrte Fall, der Buyer ist dann nachschusspflichtig.

Liegt der Wert der Anleihe unterhalb des Margin Levels bezüglich des Clean Price, so ist der Repo-Buyer schlechter gestellt.

Reposatz

Aufgrund der Bereitstellung der Sicherheit liegen Reposätze allgemein unter den laufzeitkongruenten Zinssätzen für unbesicherte Kredite.

Zu den Beweggründen für Repo-Geschäfte gehören kurzfristige Liquidität, besicherte Geldanlage, günstige Kreditzinsen und Zinsspekulation.

Beim Rückkauf der Anleihen durch den Seller erhält der Buyer die Zinsen (Repo-Satz) für den von ihm gewählten Kredit, die sich ausschließlich auf den identischen Kaufs- und Verkaufspreis der Anleihe für die Zeit der Überlassung beziehen. Die Stückzinsen aus der Anleihe stehen dem Seller zu. Damit kann der Repo-Satz als Preis für die Liquiditätsbereitstellung verstanden werden.

Zum Ende des Geschäfts erhält der Repo-Buyer vom Repo-Seller den ursprünglichen Clean Price abzüglich des Haircuts zum Repo-Satz verzinst zurück.

Arten

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Rückkaufvereinbarungen, denen eine jeweils unterschiedliche Motivation zugrunde liegt und die man nach der Art des zur Besicherung (engl. collateral) verwendeten Wertpapiers unterscheidet:

General Collateral

Beim General Collateral Repo steht die Beschaffung kurzfristiger Liquidität im Vordergrund. Es spielt hierbei keine Rolle, welches Wertpapier als Sicherheit dient, solange es gewissen Qualitätsanforderungen hinsichtlich Schuldnerbonität, Marktliquidität und Emissionswährung genügt. Aufgrund der übersichtlichen Bedingungen lassen sich Repos dieser Art leicht standardisieren und ihr Marktanteil liegt bei ca. 70 % aller getätigten Rückkaufvereinbarungen. Die hohe Qualität der zugrunde liegenden Sicherheiten ist dafür verantwortlich, dass die Repo-Rate in der Regel unter dem Geldmarktzinssatz liegt.

Die Europäische Zentralbank akzeptierte bis zur Finanzkrise für ihre Rückkaufsvereinbarungen oder Refinanzierungsgeschäfte von den Banken keine Wertpapiere mit einem Rating schlechter als A- (in der Bezeichnung von Standard & Poor's). Im Zuge der Krise wurde dieses Kriterium aber gelockert. Griechenland mit dem schlechtesten Rating in der Europäischen Union hat derzeit ein Standard & Poor's-Rating von CCC- (Stand: 29. Juli 2015 [2]).

Special Collateral

Bei einem Special Collateral steht, der Wertpapierleihe ähnlich, die Beschaffung eines bestimmten Wertpapiers im Vordergrund. Es werden Wertpapiere mit der Vereinbarung gekauft, diese später wieder zu verkaufen. Der Geldnehmer nimmt einen "besicherten Kredit" auf, während der Geldgeber dadurch eine besicherte Anlage überschüssiger liquider Mittel hat. Eventuelle Erträge der Wertpapiere während der Laufzeit des Geschäfts fallen dem Geldgeber als temporärem Besitzer der Wertpapiere zu. Die Erträge werden später im Rückkaufpreis berücksichtigt.

Besteuerung

Echte Repo-Geschäfte und Reverse Repo-Geschäfte unterliegen als Finanzierungsgeschäfte nicht der Mehrwert-/Umsatzsteuer. Zur Abgrenzung zu buy/sell back - Geschäften hat die International Capital Market Association (ICMA) eine Vertragsvorlage erarbeitet.

Siehe auch

Literatur

  • Choudhry, Moorad: An Introduction to Repo Markets. Wiley, Chichester 2006, ISBN 978-0-470-01756-2.
  • Choudhry, Moorad: The Repo Handbook. 2. Auflage. Butterworth-Heinemann, Oxford 2010, ISBN 978-0-7506-8159-9.
  • Wagenmann, Jürgen: Wertpapierpensionsgeschäfte. Das überlegene Refinanzierungsinstrument. Centaurus, Pfaffenweiler 1991, ISBN 3-89085-560-1.
  • Wechsler, Roger: Das Repo-Geschäft. Eine Innovation am Schweizer Finanzmarkt. 2. Auflage. Schweizerische Bankiervereinigung, Basel 1998 (Online-Version)

Einzelnachweise

Financial Times Deutschland, 17. Juni 2010, S. 16.

  1. S&P senkt Griechenland auf "CCC-" - Zahlungsausfall droht, zuletzt abgerufen am 17. August 2015.

Weblinks

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