Sanktionen für den ambulanten Handel in Madrid

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Verletzungen und Sanktionen im ambulanten Handel

Im Sinne von Artikel 16 des LVA 1/1997 werden Vergehen im Bereich Mobile Sales wie folgt eingestuft:

Leichte Verstöße (Minor)

  • Nicht-Einhaltung des Zeitplans.
  • Installation des Standes vor 07:30 Uhr.
  • Schlafen im Fahrzeug in der Nähe des Veranstaltungsortes.
  • Hinterlassen von Waren in Gängen oder Freiräumen zwischen den Ständen.
  • Unzureichende Reinigung des Standes am Ende des Tages.
  • Unbefugte Verwendung von Megaphonen oder Lautsprechern.
  • Abstellen des Fahrzeugs außerhalb des zugewiesenen Bereichs.
  • Nichtvorzeigen der Lizenz.

Diese Verstöße werden mit einer Geldstrafe von maximal 150,25 € geahndet.

Schwere Verstöße (Graves)

  • Ausübung der Tätigkeit durch unbefugte Dritte.
  • Viermalige Wiederholung leichter Vergehen.
  • Verletzung von Bedingungen der Genehmigung.
  • Ausübung des Geschäfts ohne Eintragung im General Record of Street Traders der Gemeinschaft Madrid.
  • Nichtzahlung der Lizenzgebühr.
  • Missachtung, Widerstand, Nötigung oder Drohung gegenüber der Stadtverwaltung oder Beamten in Ausübung ihrer Aufgaben.
  • Installation oder Ausübung ohne kommunale Genehmigung.

Hierfür werden Sanktionen von 150,25 € bis 1.202,02 € fällig.

Sehr schwere Verstöße

Ein sehr schwerer Verstoß liegt bei einer Rückfallquote bezüglich schwerer Vergehen vor. Die Strafen für sehr schwere Verstöße liegen zwischen 1.202,02 € und 6.010,12 €.

Verstöße und Sanktionen im allgemeinen Gewerbe

Diese sind durch das Gesetz 16/1999 über den Handel innerhalb der Gemeinschaft Madrid geregelt:

Sehr schwere Verstöße

  • Ausübung von Tätigkeiten ohne Genehmigung, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellen.
  • Verweigerung oder Widerstand gegen die Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden, begleitet von körperlicher oder verbaler Gewalt.

Schwere Verstöße (Graves)

  • Öffnung an nicht autorisierten Sonn- oder Feiertagen.
  • Verweigerung oder Widerstand gegen die Datenaufnahme durch Beamte.
  • Verlangen überhöhter Preise.
  • Verstoß gegen Gewährleistungsfristen und After-Sales-Dienstleistungen.
  • Mängel bei der Verwahrung von Artikeln.

Leichte Verstöße (Leves)

  • Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Öffnungs- und Schließzeiten oder deren fehlende Sichtbarkeit.
  • Nichtvorlegen der erforderlichen Genehmigung.
  • Verletzung der Betriebszeiten, sofern keine schweren oder sehr schweren Umstände vorliegen.

Sanktionen und Zuständigkeiten

  • Sehr schwer: 2.500.001 bis 100.000.000 Peseten.
  • Schwer: 500.001 bis 2.500.000 Peseten.
  • Leicht: Verwarnung oder Geldstrafe bis zu 500.000 Peseten.

Zuständige Organe: Der Generaldirektor ist für leichte und schwere Sanktionen zuständig, während der zuständige Rat (Consejero) für sehr schwere Sanktionen verantwortlich ist.

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