Die SAS: Die neue Form des Unternehmertums in Kolumbien

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Die SAS: Eine agile Unternehmensform

Die vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) ist eine neue Form des Unternehmertums, die das kolumbianische Unternehmenssystem stärkt. Sie zeichnet sich durch eine agile Struktur, geringere Kosten und klare Verantwortlichkeiten aus. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass ein einzelner Unternehmer zum Eigentümer werden kann, was die Unternehmensführung erheblich vereinfacht.

Das Ziel dieses Modells in Kolumbien ist es, technische und unternehmerische Innovationen zu fördern, Hemmnisse im Finanzsystem für neue Unternehmen abzubauen, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu unterstützen und Gründungen mit geringem Budget zu ermöglichen.

Merkmale der SAS

  • Ein-Personen-Gründung: Möglichkeit der Gründung durch eine einzelne Person.
  • Private Verfassung: Gründung durch ein privates Dokument.
  • Unbefristete Dauer: Keine zeitliche Begrenzung der Geschäftstätigkeit.
  • Flexibler Gesellschaftszweck: Weitgehende Freiheit bei der Definition des Unternehmensgegenstands.
  • Haftungsbeschränkung: Begrenzung der Haftung für Steuer- und Arbeitsrechtsverpflichtungen.
  • Vielfältige Bewertung: Flexible Kapitalbewertung.
  • Organisationsfreiheit: Hohe Flexibilität in der internen Struktur.
  • Keine Pflichtorgane: Abschlussprüfung oder ein Board of Directors sind nicht zwingend erforderlich.
  • Gewinnausschüttung: Keine gesetzlichen Grenzen für die Ausschüttung von Gewinnen.

Die SAS ist eine Aktiengesellschaft, deren Natur unabhängig von ihrem Gesellschaftszweck immer kommerziell bleibt. Für steuerliche Zwecke unterliegt sie den allgemeinen Regeln für die Körperschaftsteuer.

Gründung und Verwaltung

Die Gründung der SAS erfolgt durch ein privates Dokument, das von den Zeichnern authentifiziert und in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen werden muss.

Die SAS ist nicht verpflichtet, einen Verwaltungsrat (Board of Directors) zu unterhalten, sofern keine gegenteilige gesetzliche Regelung vorliegt. Wenn kein Gremium vorgeschrieben ist, liegen alle Managementfunktionen und die rechtliche Vertretung beim gesetzlichen Vertreter, der von der Versammlung ernannt wird.

Umwandlung in eine SAS

Jedes Unternehmen kann sich in eine SAS umwandeln, sofern dies von der Versammlung oder dem Kuratorium durch einen einstimmigen Beschluss aller Inhaber der gezeichneten Aktien entschieden wird. Diese Entscheidung wird in einem privaten Dokument festgehalten und in das Register eingetragen.

Umgekehrt kann die SAS auch in eine andere Gesellschaftsform gemäß dem Handelsgesetzbuch umgewandelt werden, sofern dies ebenfalls durch einen einstimmigen Beschluss der Inhaber aller gezeichneten Aktien erfolgt.

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