Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren
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Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dazu, Personen vor elektrischen Gefahren zu schützen. Diese können an der Anlage oder als persönliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Sie schützen gegen direktes Berühren (unter Spannung stehende Teile) oder indirektes Berühren (bei Isolationsfehlern) sowie vor Überschlägen.
Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Überspannungen, Überströme, hohe Spannungsabfälle und Verbrennungen durch Überlastung zu verhindern.
Schutz gegen direktes Berühren
Diese Maßnahmen wurden entwickelt, um die Gefahr eines Kontakts mit unter Spannung stehenden Teilen zu verhindern (gemäß Norm IEC 60364-4-41):
- Schutz durch Isolierung aktiver Teile: Die Isolierung muss dauerhaft sein und darf nur durch Zerstörung entfernbar sein.
- Schutz durch Hindernisse oder Gehäuse: Alle Geräte und Anschlüsse müssen sich hinter Barrieren oder in Gehäusen befinden, die mindestens der Schutzart IP XXB (nach UNE 20324) entsprechen, um Berührungen durch Menschen oder Tiere zu verhindern.
- Schutz durch lokale Hindernisse: Hindernisse können abnehmbar sein, ohne dass Werkzeuge oder Schlüssel erforderlich sind; sie sollten jedoch eine ungewollte Demontage verhindern. Sie dienen dazu, versehentliche Berührungen zu vermeiden.
- Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs: In elektrischen Betriebsräumen werden unter Spannung stehende Teile außerhalb des zugänglichen Volumens angeordnet (dessen Grenzen nicht ohne Hilfsmittel mit der Hand erreicht werden können).
- Zusätzliche Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen): Einsatz von Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA.
Schutz bei indirektem Berühren
Dieser Schutz wird durch die Anwendung folgender Maßnahmen erreicht:
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung: Abhängig vom Netzsystem (TN, TT oder IT) erfolgt die Abschaltung durch entsprechende Schutzeinrichtungen (z. B. Leitungsschutzschalter oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen).
- Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse II oder gleichwertiger Isolierung.
- Schutz in nicht leitfähigen Räumen: Die Anordnung muss so erfolgen, dass keine zwei Massen oder eine Masse und ein leitfähiges Teil gleichzeitig berührt werden können. Es gibt keine Vorschrift für Schutzleiter.
- Trennung von Massen und leitfähigen Elementen: Errichtung effektiver Barrieren, Isolierung oder isolierte Aufstellung leitfähiger Elemente.