SEAFI: Fachdienst für Familien- und Kinderbetreuung
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Spezialisierter Dienst für Familien- und Kinderbetreuung (SEAFI)
Merkmale und Aufgaben
Die SEAFI (Servicio Especializado de Atención a la Familia e Infancia) sind spezialisierte, interdisziplinäre Teams innerhalb der sozialen Dienste. Sie befassen sich mit der Prävention, Betreuung und Behandlung von Familienkrisen und familiären Zusammenbrüchen. Ziel ist eine umfassende Intervention in Haushalten, insbesondere wenn Kinder gefährdet sind oder sich in einer Notlage befinden.
Zielgruppen und Zugang
Der Dienst richtet sich an Familien in folgenden Situationen:
- Gefährdung des Kindeswohls oder Obdachlosigkeit.
- Gefahr einer zerrütteten Familienstruktur.
- Unterstützung bei Trennung und Scheidung.
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern.
- Unterstützung von Einelternfamilien sowie Pflege- und Adoptivfamilien.
Jede Person, die eine spezielle familiäre Intervention für notwendig hält, kann sich an den Dienst wenden. Auch Fachkräfte aus dem Bereich der sozialen Dienste können eine Überweisung vornehmen.
Interventionsverfahren und Ziele
Der Zweck des Dienstes ist die Lösung von Konflikten, um die Trennung von Kindern aus ihren Familien zu verhindern oder deren Rückkehr zu ermöglichen. Die Arbeit umfasst:
- Diagnose und Interventionsplan: Nach einem Erstgespräch wird ein Plan mit konkreten Zielen und Maßnahmen erstellt.
- Methoden: Einsatz von Mediation zur Konfliktlösung und Familientherapie zur Normalisierung der Beziehungen.
- Dokumentation: Erstellung von Berichten über den Interventionsverlauf sowie statistische Auswertungen für das Ministerium für Soziales.
Zusammenarbeit und Struktur
Die SEAFI-Teams bestehen aus Psychologen und Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeitern. Sie arbeiten eng mit den kommunalen sozialen Diensten (SSG) zusammen. Die Koordination erfolgt auf drei Ebenen:
- Primär: Informations-, Beratungs- und Diagnoseangebote der SSG.
- Sekundär: Spezialisierte Intervention durch SEAFI-Teams.
- Tertiär: Höhere Spezialisierung bei komplexen Fällen.
Überweisungsverfahren
Die Zuweisung erfolgt entweder durch den Gemeinderat (SSG) oder durch die territorialen Dienste des Ministeriums für Soziales. In beiden Fällen ist ein schriftlicher, motivierter Interventionsvorschlag erforderlich, der die bisherigen Maßnahmen und die familiäre Situation dokumentiert.
Hintergrund
Seit 2010 verfügt die Provinz Castellón über 22 solcher Dienste. Die Finanzierung erfolgt durch die Regionalverwaltung, um ein flächendeckendes Modell der familiären Unterstützung zu gewährleisten.
„Wer in der Familie glücklich ist, ist auch ein guter Bürger.“ – Sophokles