Sicherheitsrichtlinien für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

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Definition und Kennzeichnung

Als brennbare Flüssigkeiten gelten Stoffe mit einer Zündtemperatur unter 38 °C, die bereits bei niedrigen Temperaturen entzündbare Dämpfe bilden. Jedes Paket, das solche Flüssigkeiten enthält, muss eindeutig gekennzeichnet sein.

Schiffstypen und Höchstkapazitäten

  • Kleincontainer: 0 bis 20 Liter
  • Fässer (Drums): 20 bis 240 Liter
  • Intermediate Bulk Container (IBC): 240 bis 2.500 Liter
  • Großbehälter (Tanks): über 2.500 Liter

Zulässige Behältermaterialien

  • 1-Liter-Glasflaschen
  • Metalldosen oder Kunststoffbehälter bis 20 Liter
  • Sicherheitsbehälter oder Fässer bis 20 Liter
  • Metallfässer bis 240 Liter
  • Hinweis: Starre Kunststoff- und Verbund-IBCs sind verboten.

Sicherheitsanforderungen

Spill-Kontrolle (Leckageschutz)

Es ist eine externe Auffangwanne mit einer Kapazität erforderlich, die mindestens dem Volumen des größten gelagerten Behälters entspricht.

Verkabelung und Elektrik

  • Leitungen müssen in geschlossenen Rohren verlegt sein.
  • Anschlussdosen müssen dicht verschlossen sein.
  • Sicherungen und Schutzschalter müssen außerhalb des Lagerbereichs installiert werden.
  • Es sind explosionsgeschützte Leuchten zu verwenden, die vor Stößen geschützt sind.

Belüftung

  • Mindestens 20 m³/h pro m² Lagerfläche.
  • Abluftleitungen müssen ins Freie führen.

Außenlagerung

  • Lagerung im Freien ohne Wände oder Feuerschutzabschlüsse.
  • Der Bereich muss frei von Unkraut, Schmutz und anderen brennbaren Materialien sein.
  • Der Boden muss abgeschrägt sein, um Verschüttungen von Gebäuden wegzuleiten, oder von einem mindestens 15 cm hohen Deich umgeben sein.

Vermeidung elektrostatischer Funken

  • Vermeiden Sie Kleidung, die elektrostatische Funken erzeugen kann (z. B. Wolle oder bestimmte Kunstfasern).
  • Alle Anlagen, die anfällig für statische Elektrizität sind, müssen geerdet werden (z. B. durch Erdung beim Umfüllen).

Alle Lagersysteme müssen erdbebensicher ausgelegt sein, um ein Umstürzen der Regale oder deren Inhalt zu verhindern.

Rechtliche Grundlagen

Sicherheitsbestimmungen für die Lagerung von flüssigen Brenn- und Kraftstoffen (DS N° 90):

  • Spill-Kontrolle durch Stützmauern.
  • Wasserdichte Böden.
  • Getrennte, versiegelte Auffangbecken (mind. 20 m Abstand).
  • Belüftungssysteme und entsprechende Beschilderung.

Allgemeine Lagerung gefährlicher Stoffe

  • Lagern Sie nur Mindestmengen und halten Sie die Lagerdauer so kurz wie möglich.
  • Lagern Sie Stoffe nicht in alphabetischer Reihenfolge, sondern nach Kompatibilität.
  • Wählen Sie einen kühlen, trockenen Ort ohne direkten Luftkontakt und getrennt vom Arbeitsplatz.
  • Unverträglichkeiten beachten:
    • Starke Säuren von konzentrierten Basen trennen.
    • Oxidationsmittel getrennt von brennbaren Stoffen lagern.
    • Ätzende Stoffe, die giftige oder brennbare Gase freisetzen können, strikt getrennt halten.

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