Soziale Ressourcen für Menschen mit Behinderungen in Spanien
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Soziale Ressourcen in Spanien für Menschen mit Behinderungen
In Spanien beziehen sich die Maßnahmen zur Förderung der persönlichen Autonomie und der Integration von Menschen mit Behinderungen durch Beschäftigung auf zwei Säulen: die öffentlichen Arbeitsverwaltungen und den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Öffentliche Arbeitsverwaltungen
Der Königliche Erlass (RD) 248/2009 vom 27. Februar, der das öffentliche Beschäftigungsangebot für das Jahr 2009 genehmigt, sieht in Artikel 5 vor, dass mindestens 7 % der offenen Stellen für Menschen mit Behinderungen reserviert werden müssen, vorausgesetzt, sie bestehen die Auswahlverfahren und weisen ihre Behinderung und Eignung für die Ausübung der entsprechenden Funktionen nach. Ziel ist es, schrittweise 2 % der Beschäftigten in der allgemeinen Staatsverwaltung zu erreichen.
Besondere Beschäftigungszentren
Andere Einrichtungen, die die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in Spanien fördern, sind die Besonderen Beschäftigungszentren. Dies sind Unternehmen, deren Hauptziel es ist, Menschen mit Behinderungen eine bezahlte, produktive Arbeit zu ermöglichen, die ihren persönlichen Eigenschaften entspricht und ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Diese Zentren können von der öffentlichen Verwaltung direkt oder in Zusammenarbeit mit anderen Stellen oder Einrichtungen geschaffen werden. Sie können öffentlich oder privat sein oder gemeinnützigen Zwecken dienen, sofern sie im Register der Stellen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (SPEE) oder der entsprechenden autonomen Verwaltung eingetragen sind.
Unterstützte Beschäftigung
Im allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht sich die unterstützte Beschäftigung auf eine Reihe von Maßnahmen zur individuellen Beratung und Unterstützung am Arbeitsplatz, die von spezialisierten Job Coaches angeboten werden, um die soziale und berufliche Anpassung von Arbeitnehmern mit Behinderungen mit besonderen Schwierigkeiten bei der sozialen Integration zu ermöglichen.
Die Arbeitnehmer werden von einem Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem unbefristeten oder befristeten Vertrag von mindestens 6 Monaten eingestellt. Unternehmen, die diese Arbeitnehmer einstellen, haben Anspruch auf die in den geltenden Vorschriften für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen vorgesehenen Leistungen.