Soziale Sicherheit: Leistungen und Schutzsysteme erklärt
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Was ist die Soziale Sicherheit?
Die Soziale Sicherheit ist ein staatlich gewährleistetes System, das Bürgern in Notlagen Schutz, Freiheit und angemessene Sozialleistungen bietet.
Gefahrenstufen
- Beitragsabhängig: Personen, die zuvor Beiträge geleistet haben.
- Beitragsunabhängig: Personen, die nie oder nur unzureichend in das System eingezahlt haben.
Regelungen der Sozialversicherung
Es gibt verschiedene Gruppen, die in unterschiedliche Systeme eingegliedert sind, wie etwa Arbeitnehmer, Freiberufler, Künstler oder Beamte. Das RETA (Regime Especial de Trabajadores Autónomos) bildet dabei die Grundlage für Selbstständige.
Die Schutzwirkung der Sozialversicherung
Um Leistungen zu erhalten, müssen Versicherungszeiten nachgewiesen und eine Registrierung vorliegen. Die Höhe der Leistungen berechnet sich aus der regulatorischen Basis (BR), die auf gemeinsamen Risiken (BCCC) und beruflichen Risiken (BCCP) basiert.
Gesundheitsversorgung
Die pharmazeutische Versorgung ist für Rentner und Empfänger von Leistungen bei Unfällen oder Krankheiten kostenfrei. Dies umfasst Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß ärztlicher Verordnung.
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Bei Krankheit oder Unfall wird das Arbeitsverhältnis ausgesetzt. Der Arbeitnehmer erhält einen Ausgleich für den Einkommensverlust. Bei einer allgemeinen Erkrankung ist eine Mindestbeitragszeit von 180 Tagen innerhalb der letzten 5 Jahre erforderlich.
Bleibende Invalidität
Dies ist der Zustand, in dem ein Arbeitnehmer trotz medizinischer Behandlung anatomische oder funktionelle Einschränkungen aufweist, die seine Arbeitsfähigkeit mindern oder aufheben:
- Teilweise Invalidität: Minderung der Leistung um mindestens 33 % im gewöhnlichen Beruf.
- Dauerhafte Invalidität: Unfähigkeit, den gewöhnlichen Beruf auszuüben.
- Vollständige Erwerbsunfähigkeit: Verbot für alle Berufe.
- Schwere Behinderung: Notwendigkeit der Unterstützung durch Dritte bei grundlegenden Lebenshandlungen.
Mutterschaft und ähnliche Situationen
Bei Mutterschaft, Adoption oder Pflegefamilien werden 100 % der BR erstattet. Dies gilt auch für Risikoschwangerschaften und Stillzeiten. Die Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Alter und Beitragsjahren.
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Anspruchsberechtigt sind Personen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind, aber ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Arbeitszeit um mindestens ein Drittel reduziert wurde.
- Unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Entsteht durch Vertragsende oder Kündigung.
- Freiwillige Arbeitslosigkeit: Durch Eigenkündigung; hier besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Der Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Entlassung gestellt werden. Die Leistung beträgt in den ersten 6 Monaten 70 % und danach 60 % der BR.
Schutz bei Arbeitslosenhilfe
- Arbeitslosengeld: Abhängig von Einkommensgrenzen (unter 75 % des SMI) und individueller Situation.
- Aktive Eingliederungshilfe: Förderung der Rückkehr in den Arbeitsmarkt für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten.
Altersrente
Die Berechtigung zur Altersrente erfordert in der Regel ein Alter von 65 Jahren und mindestens 15 Beitragsjahre (davon 2 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre vor Renteneintritt).
Sonderformen des Renteneintritts
- Altersteilzeit: Ab 60 oder 61 Jahren, abhängig vom Versicherungsstatus.
- Vorruhestand: Für Gruppen in gesundheitsgefährdenden Berufen (z. B. Bergbau) oder bei einem Behinderungsgrad ab 45 %.
| % von BR Bestimmung | 50 % | 100 % |
|---|---|---|
| Beitragsjahre | 0-15 Jahre | 35 Jahre |
Tod und Hinterbliebenenversorgung
Anspruchsberechtigt sind Ehepartner (sofern nicht wieder verheiratet), Waisen unter 18 Jahren sowie Verwandte zweiten Grades, die eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Verstorbenen nachweisen können.