Sozialleistungen und Renten: Ein Leitfaden
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C. Vaterschaft
Das Gleichstellungsgesetz (Equality Act) erkennt Arbeitnehmer, Freiberufler und Mitglieder von Sonderregelungen der Sozialversicherung an. Der Anspruch umfasst bezahlten Urlaub von 13 Tagen, der ununterbrochen oder in zwei oder mehr Tagen pro Kind nach dem 2. oder 26. Tag (bei Teilzeit) in Anspruch genommen werden kann.
D. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (IT)
Dies betrifft Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig sind und medizinische Versorgung benötigen. Für den Anspruch auf Krankengeld sind in der Regel 180 Tage Beitragszeit in den 5 Jahren vor Eintritt der Behinderung erforderlich. Bei Arbeitsunfällen sind keine vorherigen Beitragszeiten notwendig. Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate (verlängerbar um 6 Monate, falls eine medizinische Entlassung oder eine dauerhafte Invalidität geprüft wird).
E. Dauerhafte Invalidität
Dies liegt vor, wenn eine Person nach der medizinischen Entlassung schwere anatomische oder funktionelle Einschränkungen aufweist, die ihre Arbeitsfähigkeit mindern oder aufheben.
- Partielle dauerhafte Invalidität: Rückgang der Leistungsfähigkeit um mindestens 33 % bei der Ausübung des Berufes. Anforderungen: Mitgliedschaft und 180 Tage Beitragszeit in den letzten 10 Jahren. Höhe: 24 Monatsbeträge der Bemessungsgrundlage.
- Gesamte dauerhafte Invalidität: Der Arbeitnehmer kann die Aufgaben seines Berufes nicht mehr ausüben, darf jedoch andere Tätigkeiten verfolgen. Anforderungen: Mitgliedschaft und erforderliche Beitragszeiten. Höhe: 55 % der Bemessungsgrundlage (Erhöhung um 20 % bei Arbeitnehmern über 55 Jahren).
- Permanente Invalidität: Verhindert die Ausübung jeglicher Berufe. Anforderungen: Mitgliedschaft (entfällt bei mindestens 15 Jahren Beitragszahlung). Höhe: 100 % der Bemessungsgrundlage.
- Große Invalidität: Der Arbeitnehmer benötigt aufgrund der Arbeitsunfähigkeit die Hilfe einer anderen Person für die elementaren Lebensbedürfnisse. Anforderungen: Wie bei der gesamten dauerhaften Invalidität. Höhe: 100 % der Rente zuzüglich eines Zuschlags von mindestens 45 % zur Deckung der Pflegekosten.
F. Ständige nicht invalidisierende Verletzungen
Bei Verletzungen oder bleibenden Verformungen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, die eine physische Veränderung ohne Arbeitsunfähigkeit darstellen, besteht Anspruch auf Schadenersatz.
G. Eintritt in den Ruhestand
Anforderungen: Erreichen des 65. Lebensjahres und mindestens 15 Jahre Beitragszahlung.
H. Arbeitslosigkeit
Das Gesetz zum Schutz bei Arbeitslosigkeit umfasst zwei Ebenen:
- Beitragsfreie Stufe (Arbeitslosengeld): Leistungen für Menschen, die arbeitslos sind oder deren Arbeitszeit reduziert wurde.
- Betreuungsstufe (Arbeitslosenunterstützung): Verlängerung der Unterstützung für Personen ohne Einkommen oberhalb des Mindestlohns.
I. Hinterbliebenenleistungen
- Sterbegeld: Übernahme von Bestattungskosten.
- Witwenrente: Rente für den überlebenden Ehegatten. Diese ist mit anderem Arbeitseinkommen vereinbar, erlischt jedoch bei einer neuen Ehe.
- Waisenrente: Anspruchsberechtigt sind Kinder unter 18 Jahren (bei Ausbildung bis 22 Jahre, bei Vollwaisen bis 24 Jahre).
- Familienrente: Leistungen für Familienmitglieder (Enkel, Geschwister, Eltern oder Großeltern), die mindestens zwei Jahre mit dem verstorbenen Arbeitnehmer zusammengelebt haben.