Sozialversicherung und Leistungen: Ein Leitfaden

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Versicherungsschemata und Mitgliedschaft

Schema: Mitarbeiter in Industrie und Dienstleistungen, bildende Künstler, Akteure, Stierkämpfer, Handelsvertreter und lokale Regierungsvertreter.

Special Remigen: Arbeitnehmer oder Selbstständige, Hausangestellte, Landwirtschaft, Seeleute, Bergleute, Studenten, Beamte (zivil und militärisch).

Antrag auf Mitgliedschaft

Die Sozialversicherungsnummer ist erforderlich, um den Status als Arbeitnehmer zu legitimieren. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Anmeldung in einem der beiden Schemata erfolgen.

Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Dies umfasst häufige Krankheiten, Unfälle und Berufskrankheiten.

  • Wartezeit: 180 Tage bei häufiger Krankheit innerhalb von 5 Jahren. Bei Berufskrankheiten gibt es keine Mindestbeitragszeit.
  • Häufige Erkrankung:
    • Tag 1–3: Keine Leistung.
    • Tag 4–15: 60 % der Beitragsbemessungsgrundlage (BR).
    • Tag 16–20: 60 % durch die INSS.
    • Ab Tag 21: 75 % der BR durch die INSS.
  • Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle: 75 % der BR ab dem Tag nach dem Arbeitsunfall.
  • Dauer: Maximal 12 Monate, verlängerbar um 6 Monate bei Heilungsaussicht.

Invaliditätsgrade

  • Teilweise bleibende Invalidität: Minderung der Arbeitsfähigkeit um 33 %, die Ausübung des Berufs bleibt jedoch möglich.
  • Absolute Invalidität: Verhindert die Ausübung jedes Berufs.
  • Vollinvalidität: Verhindert grundlegende Aufgaben, andere Tätigkeiten sind möglich.
  • Erhebliche Behinderung: Hilfe bei täglichen Verrichtungen erforderlich.

Leistungen bei Invalidität

  • Teilinvalidität: 24 Monate der BR.
  • Vollinvalidität: 55 % der BR.
  • Seeuntüchtigkeit: 100 % der BR.
  • Erhebliche Behinderung: 150 % der BR.

Mutterschaft

  • Voraussetzungen: Mindestbeitrag von 180 Tagen innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Geburt.
  • Leistungen: 100 % der BR. Bei Mehrlingsgeburten gibt es eine zusätzliche Leistung für jedes weitere Kind.
  • Dauer: 16 Wochen, zuzüglich zwei Wochen pro Kind bei Mehrlingsgeburten.

Ruhestand

Vorzeitiger Ruhestand

Möglich ab 60 Jahren unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen pro Jahr des vorzeitigen Ausscheidens.

Altersrente

  • Teilzeit-Ruhestand: Bezug einer allgemeinen Altersrente bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung.
  • Regelaltersrente (ab 65 Jahren): Weiterarbeit möglich, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt.
  • Voraussetzungen: Mindestens 15 Jahre Beitragszeit, davon 2 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre.
  • Leistungshöhe: 50 % bis 100 % der BR, abhängig von der Beitragsdauer.

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Anspruchsberechtigt sind Personen, die arbeitsbereit sind und ihren Arbeitsplatz ganz oder teilweise verloren haben.

  • Voraussetzung: Mindestens 360 Tage Beitragszeit innerhalb der letzten 6 Jahre.
  • Dauer: 4 Monate bis 2 Jahre.

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