Sozialversicherungssysteme in Spanien: Ein Überblick

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Sondergruppen und integrierte Systeme

11. Personen, die Dienste für gemeinnützige oder soziale Einrichtungen erbringen.

12. Personal im Dienst von Notaren, Immobilienregistern und ähnlichen Einrichtungen.

13. Beamte in Verfahren zum Beitritt oder Ausscheiden aus Beamtenkorps, die nicht dem System der Passivklassen unterliegen, sowie Regierungsbeamte, die keine Beamten sind, und Beamte, die in Autonome Gemeinschaften wechseln.

14. Beamte der Autonomen Gemeinschaften, die freiwillig in den Dienst einer anderen Autonomen Region wechseln.

15. Zeitbedienstete in der Justizverwaltung.

16. Arbeitnehmer in der Bananenverarbeitung (Handhabung, Verpackung, Vermarktung).

Integration durch Königliches Dekret 2621/1986

Durch das Königliche Dekret 2621/1986 vom 24. Dezember wurden folgende Gruppen in das System integriert:

  • Handelsvertreter
  • Künstler
  • Stierkämpfer

Ausschlüsse und Sonderregelungen

Ausschlüsse:

  • Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeit unter eine der Sonderregelungen fällt.
  • Ehegatten, Nachkommen, Eltern oder andere Verwandte bis zum zweiten Grad, die im Betrieb des Arbeitgebers tätig sind, sofern sie nicht nachweislich als Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  • Gelegentliche Tätigkeiten, die auf freundschaftlicher, wohlwollender Basis oder unter Nachbarn ausgeübt werden.

Sonderregelung für die Landwirtschaft

Dazu gehören Arbeitnehmer über 16 Jahren, die unbezahlte landwirtschaftliche Arbeit unter der Leitung einer natürlichen oder juristischen Person verrichten. Ausdrücklich enthalten sind:

  • Hirten, Dorfschützer, Jagd- und Fischereiaufsichtspersonal.

Allgemeines System der Sozialversicherung

In dieses System werden einbezogen:

  1. Spanische Arbeitnehmer in Industrie und Dienstleistungssektor.
  2. Mitarbeiter und Partner von Kapitalgesellschaften, sofern sie keine Kontrollfunktion in der Geschäftsführung ausüben.
  3. Direktoren und Manager von Unternehmen, die keine Kapitalmehrheit besitzen und deren Tätigkeit als abhängige Beschäftigung gilt.
  4. Mitglieder von Arbeitnehmergenossenschaften, unabhängig von ihrer Kapitalbeteiligung.
  5. Im Ausland tätige spanische Arbeitnehmer in bestimmten Fällen (z. B. internationale Organisationen).
  6. Ausländer mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien.
  7. Personal der lokalen Verwaltung.
  8. Fahrer von Personenkraftwagen im privaten Dienst.
  9. Ziviles Personal in angeschlossenen Einrichtungen und Organisationen.
  10. Laien, die in kirchlichen Institutionen tätig sind.

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