Spanien und die Europäische Union: Ein historischer Überblick

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Spanien und die Europäische Union

1962: Spanien stellte einen formellen Antrag auf Gespräche für eine mögliche Einigung mit der EWG. Im selben Jahr genehmigte das Europäische Parlament einen Bericht, der die Integration von Ländern vorsah, die demokratische Prinzipien verfolgten. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch nur begrenzte Handelsbeziehungen möglich.

1964: Beginn der Verhandlungen. 1970: Unterzeichnung des Präferenzabkommens zwischen Spanien und der EWG. Dies war ein Handelsabkommen, das gegenseitige Zollvorteile gewährte, jedoch Kohle und Stahl ausschloss.

Die demokratische Transition und der EU-Beitritt

Mit der demokratischen Transition in Spanien, Griechenland und Portugal änderte sich die Ausrichtung zur EWG. Dies wurde als Akt der Solidarität gegenüber Ländern mit niedrigerem Pro-Kopf-Einkommen gesehen. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, insbesondere aufgrund folgender Probleme:

  • Hohes Fischereipotenzial Spaniens im Vergleich zu anderen EU-Ländern.
  • Schwierigkeiten bei der Umstellung der Industrie.
  • Freier Personenverkehr und Arbeitnehmerfreizügigkeit.
  • Unzureichende Technik.
  • Unterschiedliche Haltungen der EU-Mitgliedstaaten: Die Bundesrepublik Deutschland sah Spanien als Partner in der NATO, Großbritannien dachte an Gibraltar, und Frankreich fürchtete die Konkurrenz im Agrarsektor.

12. Juni 1985: Unterzeichnung des Beitrittsvertrags für Spanien und Portugal. 1. Januar 1986: Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft (EG).

Die Einheitliche Europäische Akte (1987)

Am 1. Juli 1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft, die eine Reform der drei Gemeinschaften einleitete und die EWG in EG umbenannte. Ziele waren:

  • Ein Binnenmarkt ohne Grenzen bis 1993 (freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital).
  • Stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments.
  • Verdoppelung der Mittel aus den Strukturfonds für weniger entwickelte Regionen.
  • Gemeinsame Politikbereiche: Agrarpolitik (GAP), Zollunion, Handelspolitik, Forschung, Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Der Vertrag von Maastricht (1992)

Der Vertrag von Maastricht (in Kraft 1993) benannte die Gemeinschaft in Europäische Union (EU) um und legte wichtige Schritte fest:

  • Politische Union: Einführung der EU-Bürgerschaft, freier Aufenthalt und Wahlrechte.
  • Demokratische Kontrolle: Mehr Befugnisse für das Europäische Parlament.
  • Subsidiaritätsprinzip: Die EU greift nur ein, wenn Aufgaben nicht effizienter auf nationaler Ebene gelöst werden können.
  • Wirtschafts- und Währungsunion: Vorbereitung auf eine einheitliche Währung (Euro) ab 1999.
  • Kohäsionsfonds: Unterstützung für Spanien, Portugal, Irland und Griechenland.

Der Prozess der europäischen Integration

1950: Robert Schuman schlug eine gemeinsame Behörde für Kohle und Stahl vor. 1951: Vertrag von Paris (Gründung der EGKS). 1957: Römische Verträge (Gründung der EWG und Euratom).

Wichtige Meilensteine der Integration

  • 1965: Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission.
  • 1986: Einheitliche Europäische Akte (SEA) zur Vorbereitung des Binnenmarktes.
  • 1992/93: Vertrag von Maastricht: Fokus auf WWU, Außen- und Sicherheitspolitik sowie EU-Bürgerschaft.
  • 1995: Schengener Abkommen für den freien Personenverkehr.
  • 1997: Vertrag von Amsterdam: Stärkung der sozialen Dimension und der gemeinsamen Sicherheitspolitik (GASP).
  • 2000: Vertrag von Nizza: Institutionelle Anpassungen für die Osterweiterung.
  • 2002: Einführung des Euro als Bargeld.
  • 2004/2007: Versuch einer EU-Verfassung und der darauf folgende Reformvertrag (Vertrag von Lissabon).

Aktuelle Herausforderungen

Die EU steht vor ständigen Herausforderungen: wirtschaftliche Ungleichgewichte, die Erweiterung nach Osten und Süden, die Abhängigkeit von der NATO in der Verteidigungspolitik sowie das sogenannte „demokratische Defizit“ durch die geringe Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen.

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