Der Spanische Erbfolgekrieg und der Absolutismus

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Der Spanische Erbfolgekrieg

Im Jahre 1700 starb König Karl II. ohne Erben. In seinem Testament setzte er Philipp von Anjou, den Enkel des französischen Königs Ludwig XIV., als seinen Nachfolger ein – unter der Bedingung, dass dieser auf seine Rechte auf die französische Krone verzichtete. Da dies nicht geschah und die Gefahr einer dynastischen Verbindung zwischen Spanien und Frankreich bestand, unterstützten die europäischen Großmächte Erzherzog Karl von Österreich, den zweiten Sohn des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches, als Nachfolger.

Es entbrannte der Spanische Erbfolgekrieg, in dem Frankreich und Spanien gegen Österreich, Großbritannien, die Vereinigten Provinzen, Portugal und Savoyen kämpften. Der Konflikt war zugleich ein Bürgerkrieg: Kastilien unterstützte Philipp von Anjou, während die Krone Aragonien auf die Seite von Erzherzog Karl trat, in der Hoffnung auf mehr Autonomie.

Das Ende des Konflikts

Die Lösung des Konflikts zeichnete sich 1711 ab, als nach dem Tod des Kaisers dessen ältester Sohn und Erzherzog Karl zum neuen Kaiser wurde. Eine Thronbesteigung Karls auch in Spanien hätte die Machtverhältnisse unter Karl I. wiederhergestellt. Daher einigten sich die Kriegsparteien im Frieden von Utrecht (1713) und Rastatt (1714):

  • Philipp V. verzichtete auf seinen Anspruch auf den französischen Thron.
  • Spanien verlor seine europäischen Besitzungen (in den Vereinigten Provinzen und Italien).
  • Menorca und Gibraltar wurden an Großbritannien abgetreten.
  • Großbritannien erhielt zudem Handelsprivilegien in Amerika, wie das Asiento de Negros (Sklavenhandelsmonopol) und das Recht auf ein jährliches Handelsschiff.

Einführung des absoluten Staates

Im 18. Jahrhundert regierten in Spanien Philipp V. (1700–1746), Ferdinand VI. (1746–1759), Karl III. (1759–1788) und Karl IV. (1788–1808). Mit ihnen wurde die absolute Monarchie eingeführt, in der der König alle Macht in seiner Hand konzentrierte:

  • Der hohe Adel wurde von der politischen Macht ausgeschlossen.
  • Der Klerus unterlag den Eingriffen des Monarchen in kirchliche Angelegenheiten.
  • Die Cortes (Ständeversammlungen) wurden nur noch selten einberufen.

Zur Regierungsführung wurden Sekretariate für spezifische Fachbereiche eingerichtet (z. B. Marine, Finanzen, Indien). Die regelmäßigen Treffen dieser Sekretäre gelten als Vorläufer des heutigen Ministerrats.

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