Spanische Provinzen und die Europäische Union

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Die spanische Provinz und ihre Verwaltung

Gemäß Artikel 141 der Verfassung ist die Provinz eine lokale Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die prinzipiell durch die Vereinigung der Gemeinden bestimmt wird. Der spanische Staat ist in 50 Provinzen unterteilt, deren Grenzen und Hauptstädte nur durch Gesetz geändert werden können.

Die Provinzregierung

Die beteiligten Stellen sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der volle Verwaltungsrat (Plenum). Andere ergänzende Stellen werden aufgestellt und von den Gemeinden und autonomen Gemeinschaften geregelt.

  • Der Präsident des Provinzrats: Er wird aus den Reihen der Mitglieder mit absoluter Mehrheit gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
  • Die Vizepräsidenten: Sie werden durch den Präsidenten aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt.
  • Der Verwaltungsrat: Er unterstützt den Präsidenten.
  • Das Haus (Plenum): Es ist zusammengesetzt aus allen Provinzabgeordneten, wobei der Präsident den Vorsitz führt. Seine Funktionen sind die Wahl und Entlassung des Präsidenten, die Genehmigung der Organisationsverordnung des Kreisrats, die Genehmigung des Personals sowie die Organisation und Genehmigung der Straßenpläne und Budgets.

Sonstige örtliche Agenturen

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz der Gemeinde: Bezirke, Ballungsräume, Gemeindeverbände und kommunale Stellen unterhalb der Gemeindeebene.

Top 4: Die Europäische Union

Mitglieder der EU

Die Idee der europäischen Integration wurde nach dem Zweiten Weltkrieg konzipiert. Sie wurde vom französischen Außenminister am 9. Mai 1950 vorgeschlagen. Um der EU beizutreten, muss ein Land eine stabile Demokratie sein, in der die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte garantiert sind.

Symbole der EU

Zu den Symbolen gehören die europäische Flagge, die Hymne, der Europatag (9. Mai), der Euro als Währung (seit dem 01.01.2002) sowie der europäische und nationale Reisepass.

Die europäischen Institutionen

  • Das Europäische Parlament: Von den Bürgern der Staaten gewählt.
  • Rat der EU: Er vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten.
  • Europäische Kommission: Die Exekutive.
  • Gerichtshof: Gewährleistet die Einhaltung des Gesetzes.
  • Rechnungshof: Kontrolle und Verwaltung des EU-Haushalts.

Flankierende Agenturen

  • Bürgerbeauftragter: Er befasst sich mit Beschwerden der Bürger über Missstände bei jeder EU-Institution.
  • Wirtschafts- und Sozialausschuss: Er bekundet die Auffassung der Gesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten.
  • EZB: Verantwortlich für die Geldpolitik und die Verwaltung des Euro (€).
  • Europäische Investitionsbank: Hilft, die EU-Ziele durch die Finanzierung von Investitionsprojekten zu erreichen.

Das Europäische Parlament

Es ist die demokratische Stimme der Bürger Europas. Das Parlament besteht aus Abgeordneten, die für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt werden.

Struktur und Funktionsweise

Der Hauptsitz befindet sich in Straßburg (Frankreich), wo das Parlament einmal im Monat tagt; zusätzliche Tagungen finden in Brüssel (Belgien) statt. Der Betrieb ist in zwei Arten organisiert:

  • Die Fraktionen: Sie repräsentieren mehr als 80 europäische politische Parteien.
  • Ausschüsse: Diese bestehen aus Abgeordneten, die von den Fraktionen im Verhältnis gewählt werden.

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