Die Zweite Spanische Republik: Geschichte und Reformen

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Ausrufung der Zweiten Spanischen Republik

Am 14. April 1931 wurde die Zweite Spanische Republik ausgerufen, woraufhin König Alfons XIII. ins Exil gehen musste. Die provisorische Regierung berief unverzüglich Wahlen zum Parlament ein. In Katalonien triumphierte die ERC (Esquerra Republicana de Catalunya) bei den Nominierungen, während die Lliga ihre große Macht verlor. Lluís Companys rief die Republik vom Balkon des Rathauses von Barcelona aus aus. Nur wenige Stunden später verkündete Francesc Macià die Katalanische Republik innerhalb einer Föderation iberischer Republiken. Diese Initiative löste jedoch einen Konflikt mit der Übergangsregierung aus.

Die demokratische Verfassung von 1931

Die allgemeinen Wahlen verzeichneten eine sehr hohe Beteiligung und endeten mit einem Sieg der linksgerichteten Koalition. Die Abgeordneten bildeten die neuen konstituierenden Cortes, und die Regierung verblieb in den Händen der siegreichen Koalition. Die Cortes wurden beauftragt, eine Verfassung auszuarbeiten, deren Entwurf nach intensiven Diskussionen verabschiedet wurde. Die Verfassung hatte einen demokratischen Charakter und war sehr fortschrittlich geprägt.

Die Verfassung legte fest, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Sie definierte den Staat als integralen Staat, der die Bildung autonomer Regierungen ermöglichte. Die gesetzgebende Gewalt lag bei den Cortes, die Exekutive bei der Regierung und die Judikative bei der Justiz. Die Verfassung garantierte eine breite Palette an Rechten und Freiheiten, die Gleichheit aller Bürger sowie das allgemeine Wahlrecht. Zudem wurde Spanien zum säkularen Staat erklärt, wenngleich gegen diese Bestimmungen zahlreiche Einwände erhoben wurden.

Das Reform-Zweijahreszeitraum (1931–1933)

Zwischen 1931 und 1933 leitete die Regierung unter der Führung von Manuel Azaña und unter Beteiligung linker sowie sozialistischer Politiker ein umfassendes Reformprogramm ein. Ziel war die Modernisierung und Demokratisierung der spanischen Gesellschaft gemäß der Verfassung von 1931. Diese Regierung trieb Reformen in den Bereichen Religion, Militär, Landwirtschaft, Arbeit und Bildung voran und schuf das Autonomiestatut.

Religiöse und bildungspolitische Reformen

Im Bereich der Religion beabsichtigte die Regierung, den Einfluss der Kirche weitestgehend einzuschränken. Die Verfassung förderte die Religionsfreiheit und sah die Abschaffung der staatlichen Finanzierung des Klerus vor. Die Regierung untersagte der Kirche die Lehrtätigkeit und legte Obergrenzen für den Besitz religiöser Gemeinschaften fest. Teile des katholischen Sektors betrachteten diese Gesetze als direkten Angriff auf ihre Überzeugungen.

Die Modernisierung der spanischen Armee

In der Armee bestand ein dringender Reformbedarf. Manuel Azaña übernahm das Verteidigungsministerium und leitete Reformen ein, um eine professionellere und demokratischere Armee zu schaffen. Dies sollte die Überbesetzung mit Offizieren (die sogenannte Makrozephalie) beenden. Die Reform hatte jedoch nur begrenzte Ergebnisse: Zwar wurden die Ausgaben gesenkt, doch die Modernisierung blieb schwierig. Die sogenannten Afrikanisten sahen die Änderungen als Angriff auf die militärische Tradition und die Macht der Armee.

Agrarreform und soziale Spannungen

In der Landwirtschaft sollte der bestehende Großgrundbesitz (Latifundismus) in Zentral- und Südspanien zerschlagen und das Leben der armen Bauern verbessert werden. Diese Reform war angesichts der Bedeutung der Landwirtschaft für die spanische Wirtschaft essenziell. Es wurde eine Reihe von Erlassen verabschiedet, um das System des Caciquismo zu beenden. Die Umsetzung der Agrarreform oblag dem Institut für Agrarreform (IRA).

Die Durchführung der Agrarreform führte jedoch zu einem deutlichen Anstieg der sozialen Spannungen: Die Besitzer stellten sich gegen die Republik, während die Arbeiter frustriert waren, da die Reformziele nicht schnell genug erreicht wurden.

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