Das spanische System der sozialen Sicherheit im Überblick
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Das spanische System der sozialen Sicherheit
Der spanische Staat garantiert ein öffentliches System der sozialen Sicherheit für alle Bürger, um Schutz gegen verschiedene Risiken zu bieten. Sein Zweck ist es, Leistungen zu gewähren, um die Folgen unterschiedlicher Lebenslagen abzufedern. Häufige unvorhergesehene Ereignisse: Krankheit und Verletzung. Berufsbedingte Risiken: Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle.
Beitragsabhängiges System (Contributory)
Dieses System erstreckt sich auf alle spanischen Staatsbürger und in Spanien rechtmäßig ansässige Ausländer, sofern sie ihre Tätigkeit im Inland ausüben. Dies gilt für Angestellte, Selbstständige, Studenten sowie zivile oder militärische Beamte. Um Anspruch auf Leistungen zu haben, muss eine Wartezeit (Mindestbeitragszeit) in der Sozialversicherung erfüllt sein. Arbeitnehmer fallen entweder in das allgemeine System oder in eines der Sondersysteme. Eine Contingency bezeichnet eine Situation, die durch die soziale Sicherheit geschützt ist.
Beitragsunabhängiges System (Non-contributory)
Dieses System richtet sich an alle im spanischen Hoheitsgebiet ansässigen Personen, die nicht oder nur unzureichend Beiträge geleistet haben und über fehlende wirtschaftliche Ressourcen verfügen. Zu den beitragsunabhängigen Leistungen gehören Sozialleistungen und die Gesundheitsversorgung.
Beitragspflichtige Subjekte
Die beiden Hauptakteure der Beitragspflicht sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Laut LGSS (Allgemeines Gesetz zur Sozialen Sicherheit) ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, diese Verpflichtung zu erfüllen, indem er sowohl seine eigenen Beiträge als auch die der Arbeitnehmer in voller Höhe abführt.
Pflichten des Arbeitnehmers
Jede beitragspflichtige Person ist zur Zahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie besteht für die gesamte Dauer der Erwerbstätigkeit. Der Arbeitnehmer muss dem Unternehmen zudem jede Änderung seiner persönlichen Daten mitteilen.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen sich bei der Sozialversicherung (SS) registrieren. Dem Unternehmen wird eine eindeutige Kontonummer zugewiesen, die als Hauptcode für die Beitragszahlung gilt. Jeder Arbeitnehmer im Geltungsbereich des SS-Systems muss angemeldet werden. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer vor Beginn ihrer Tätigkeit anzumelden. Dies umfasst die Bearbeitung von Anmeldungen, Abmeldungen und jeglichen Datenänderungen der Mitarbeiter gegenüber der Behörde.
Grundpflichten für Selbstständige (RETA)
- Anmeldung bei der RETA (Sonderregelung für Selbstständige).
- Mitteilung von Abmeldungen oder Datenänderungen an die Sozialversicherung.
- Regelmäßige Beitragszahlung.
Wenn Mitarbeiter eingestellt werden, gelten zusätzlich: Eintragung des Unternehmens sowie Anmeldung, Abmeldung und Datenänderung der Angestellten. Ein wichtiger Unterschied bei den Beiträgen von Selbstständigen ist, dass ihre Beiträge innerhalb eines festgelegten Rahmens zwischen einem Minimum und einem Maximum frei gewählt werden können.
Leistungen der Sozialversicherung
Gesundheitswesen
Das Recht auf medizinische und pharmazeutische Dienstleistungen sowie physikalische Therapie, Prothetik und Orthopädietechnik.
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit (IT)
Eine Situation, in der der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls (beruflich oder privat) vorübergehend arbeitsunfähig ist und medizinische Versorgung benötigt. Anforderungen: Mitgliedschaft und Anmeldung in der Sozialversicherung sowie eine Mindestbeitragszeit von 180 Tagen innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar vor dem Ereignis.
Im Falle einer Krankschreibung müssen die ärztlichen Bescheinigungen innerhalb von maximal drei Tagen beim Unternehmen eingereicht werden. Die Gesundmeldung muss innerhalb von 24 Stunden vorgelegt werden. Gleichzeitig hat das Unternehmen eine Frist von 5 Tagen, um die Informationen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (IP)
Eine Situation, in der ein Arbeiter nach medizinischer Behandlung weiterhin schwerwiegende anatomische oder funktionelle Einschränkungen aufweist, welche die Arbeitsfähigkeit mindern oder aufheben. Schweregrade:
- IPP (Teilweise Erwerbsunfähigkeit für den gewohnten Beruf): Verursacht eine Leistungsminderung von mindestens 33 % in diesem Beruf.
- IPT (Vollständige Erwerbsunfähigkeit für den gewohnten Beruf): Macht die Ausübung des gewohnten Berufs unmöglich, erlaubt aber eine andere Tätigkeit.
- IPA (Absolute Erwerbsunfähigkeit für alle Berufe): Macht die Ausübung jeglicher Erwerbstätigkeit unmöglich.
- GI (Schwere Behinderung): Wenn die Person zusätzlich auf die Hilfe Dritter für grundlegende Lebensverrichtungen angewiesen ist.