Die Spanische Verfassung von 1876

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Die Verfassung von 1876: Im Dezember 1875 wurden Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung nach dem allgemeinen Wahlrecht ausgeschrieben, basierend auf der bestehenden Verfassung von 1869. Allerdings war die Wahl so manipuliert, dass bereits im Vorfeld eine breite Mehrheit für die Kandidaten der Regierung gewährleistet war. Es überrascht nicht, dass der Text Monate nach der Annahme von Änderungen fast vollständig auf den Ideen von Cánovas del Castillo basierte.

Die Verfassung von 1876 ist ein flexibler Text mit dem Ziel, dass eine stabile Regierung etabliert wird, der die Parteien innerhalb des Systems folgen können. Ihre Inspiration ist jedoch doktrinär und konservativ. Die Erklärung der Rechte und Pflichten ist breit gefächert und umfasst fast alle Errungenschaften von 1869. Aber wie schon 1845 wurde auf die Ausführung durch gewöhnliche Gesetze verwiesen; diese tendierten größtenteils dazu, die Rechte einzuschränken – insbesondere die Presse-, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Staatliche Befugnisse und Souveränität

In Bezug auf die staatlichen Befugnisse etabliert die Verfassung das Prinzip der geteilten Souveränität, welches besagt, dass die Gesetzgebungsgewalt „bei den Cortes gemeinsam mit dem König“ liegt. Die Krone besitzt ein Veto-Recht gegenüber der Legislative. Das Parlament ist ein Zweikammersystem, bestehend aus:

  • Senat (Oberhaus): Besteht aus drei Arten von Senatoren (aus eigenem Recht, durch königliche Ernennung und durch Wahl von Institutionen sowie den größten Steuerzahlern).
  • Kongress (Unterhaus): Die Mitglieder werden direkt gewählt. Da die Verfassung das Wahlsystem nicht festlegt, entschied die herrschende Partei per Wahlgesetz, ob die Abstimmung auf Basis eines Zensuswahlrechts oder des allgemeinen Wahlrechts erfolgen sollte.

Die Exekutivgewalt liegt bei der Krone und wird durch die Minister ausgeübt, die den Kammern gegenüber verantwortlich sind. Der König ernennt das Oberhaupt der Regierung frei und übernimmt keine Verantwortung gegenüber den Cortes. Der Zentralismus wurde verstärkt, indem Gemeinden und Provinzregierungen kontrolliert und die baskischen Fueros abgeschafft wurden. Der Text bewahrt die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtseinheit.

Die religiöse Frage

Die religiöse Frage wurde durch die Anerkennung des Landes als katholischer Konfessionsstaat sowie die Sicherstellung des Unterhalts für Kirche und Klerus gelöst. Im Gegenzug ermöglichte eine zweideutige Formulierung die Glaubensfreiheit für andere Religionen, vorausgesetzt, die katholische Moral wird gewahrt und auf öffentliche Demonstrationen wird verzichtet.

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