Die spanische Verfassung von 1978: Entstehung und Struktur
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Die spanische Verfassung von 1978
Die Verfassung von 1978 markiert die Etablierung demokratischer Institutionen und die Organisation des Staates der Autonomien. Politiker und die Gesellschaft insgesamt wurden sich der Schwäche der jungen Demokratie bewusst. Zum ersten Mal wurde das oberste Gesetz nicht von der herrschenden Partei verhängt, sondern von den politischen Kräften ausgehandelt – ein Prozess, der als Consenso bekannt ist.
Entstehung und Aufbau
Die Ausarbeitung begann mit einer Kommission aus sieben Mitgliedern, bestehend aus Vertretern der UCD, PSOE, PCE, AP und der katalanischen Gruppe. Die Verfassung von 1978 umfasst 169 Artikel, unterteilt in einen präliminaren Teil, zehn Titel und zusätzliche Bestimmungen.
- Artikel 1: Definiert Spanien als sozialen und demokratischen Rechtsstaat in Form einer parlamentarischen Monarchie.
- Artikel 2: Spricht von der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation.
- Titel I: Detailliert die individuellen und sozialen Rechte der Bürger, Pflichten und Garantien.
Staatsorganisation und Justiz
Die Cortes Generales bestehen aus zwei Kammern:
- Kongress der Abgeordneten: Kammer der politischen Repräsentation.
- Senat: Kammer der territorialen Repräsentation.
Der Präsident der Regierung wird vom Kongress gewählt und muss das Vertrauen der Cortes genießen. Die Justiz ist unabhängig von den anderen Staatsgewalten. Besonders umstritten war der achte Titel, der sich auf die territoriale Organisation des spanischen Staates bezieht.
Reformen und wirtschaftliche Entwicklung
Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1978 wurde die spanische Verfassung nur einmal reformiert, um die Integration Spaniens in die Strukturen der Europäischen Union zu ermöglichen. Seit Inkrafttreten der Verfassung hat sich Spanien von einem Entwicklungsland zu einer der wohlhabendsten Nationen der Welt gewandelt. Das Einkommen und der soziale Wohlstand der Spanier sind erheblich gestiegen.
Die Transition und die Autonomen Gemeinschaften
Ein komplexes Problem der Transitionszeit war der Wunsch einiger Regionen nach einem autonomen Status. Während Regionen wie Katalonien, das Baskenland, Galicien und Andalusien eine historische Sonderstellung anstrebten, gab es unterschiedliche Herausforderungen:
- Katalonien: Die Rückkehr des Präsidenten der Generalitat im Exil, Josep Tarradellas, ermöglichte die Schaffung einer autonomen Regierung und die Wiederherstellung der Legitimität der Zweiten Republik.
- Baskenland: Hier erschwerten mangelnde Übereinstimmung zwischen den Parteien und der ETA-Terrorismus den Prozess. 1977 wurde schließlich der baskische Regionalrat als Vorläufer der heutigen Regierung geschaffen.
Zwischen 1979 und 1980 wurden die Autonomiestatute von Katalonien, dem Baskenland und Galicien nach Referenden in Kraft gesetzt. In Andalusien glich ein umstrittenes Referendum den Status dem der historischen Nationalitäten an. Zwischen 1980 und 1983 wurde das Land schließlich in die heutigen Autonomen Gemeinschaften strukturiert.