Das Spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional)

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Artikel 9: Das Spanische Verfassungsgericht

Eigenschaften des Tribunal Constitucional (TC)

  • Höchste Rechtsinstanz: Das TC ist das Organ, dessen Entscheidungen innerhalb der spanischen Rechtsordnung die höchste rechtliche Bindungskraft besitzen.
  • Streitbeilegung: Es hat die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen der Zentralregierung und den verschiedenen autonomen Gebieten beizulegen.
  • Schutz der Grundrechte: Es garantiert die Wahrnehmung der Grundrechte. Das TC leidet jedoch unter einer Überlastung durch Verfahren zur Verteidigung gegen Grundrechtsverletzungen, was dazu führt, dass der Schutz für die Bürger oft nicht ausreichend abgedeckt ist.
  • Besondere Rechtsnatur: Es ist kein ordentlicher Gerichtshof. Das TC löst Streitigkeiten auf der Grundlage rechtlicher Kriterien, wirkt aber innerhalb einer Logik der Streitbeilegung mit einer klaren politischen Prägung. Es ist ein rein juristisches Organ, jedoch von der ordentlichen Judikative getrennt.
  • Begründungspflicht: Alle Entscheidungen sind rechtlich motiviert.
  • Verhältnis zum Obersten Gerichtshof (TS): Es bestehen bestimmte Probleme mit dem TS aufgrund der Überlastung durch Amparo-Verfahren (Verfassungsbeschwerden) im TC.
  • Negativer Gesetzgeber: Es wirkt als „negativer Gesetzgeber“ (nach Kelsen), wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt und somit aus der Rechtsordnung entfernt. Es kann jedoch auch positiv wirken, indem es Interpretationen vorgibt, die in das Rechtssystem übernommen werden.

Zusammensetzung

Das Gericht besteht aus 12 Richtern, die vom König ernannt werden:

  • 4 auf Vorschlag des Abgeordnetenhauses (Congreso),
  • 4 auf Vorschlag des Senats,
  • 2 auf Vorschlag der Regierung,
  • 2 auf Vorschlag des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt (CGPJ).

Die Richter müssen spanische Staatsbürger sein und aus dem Kreis der Richter, Staatsanwälte, Universitätsprofessoren, Beamten des öffentlichen Dienstes oder Juristen mit anerkannter Kompetenz und mindestens 15 Jahren Berufserfahrung stammen. Die Amtszeit beträgt 9 Jahre ohne direkte Wiederernennung. Der Präsident des TC wird für 3 Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.

Organisation

  • Präsident und Vizepräsident: Das Gericht wird vom Präsidenten geleitet, unterstützt vom Vizepräsidenten.
  • Plenum: Besteht aus allen 12 Richtern unter dem Vorsitz des Präsidenten. Funktionen: Verfassungsbeschwerden, Fragen der Verfassungswidrigkeit, Kompetenzkonflikte zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften (CCAA) sowie zwischen Verfassungsorganen, vorherige Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit internationaler Verträge, Ernennung von Richtern etc.
  • Kammern: Es gibt 2 Kammern, bestehend aus jeweils 6 Richtern. Der Präsident führt den Vorsitz in der 1. Kammer, der Vizepräsident in der 2. Kammer. Funktionen: Fragen, die nicht dem Plenum vorbehalten sind.
  • Sektionen: 4 Sektionen, bestehend aus jeweils 3 Mitgliedern. Sie entscheiden über die Zulässigkeit von Beschwerden.
  • Personal: Generalsekretär, Justizbeamte, Rechtsanwälte usw.

Statut der Richter

  • Unabsetzbarkeit: Verbot der Entfernung aus dem Amt, außer in gesetzlich geregelten Fällen (Verzicht, Ablauf der Amtszeit, Unvereinbarkeit, Behinderung, grobe Pflichtverletzung, strafrechtliche Verantwortung).
  • Unverletzlichkeit: Verbot der Verfolgung aufgrund von Meinungsäußerungen in Ausübung ihres Amtes.
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Angemessene Vergütung.
  • Verantwortlichkeit: Zivil- oder strafrechtliche Haftung (Sonderprivileg: Zuständigkeit der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs - TS).
  • Unparteilichkeit: Recht auf Ablehnung und Befangenheit.
  • Unvereinbarkeit: Verbot der Mitgliedschaft in politischen Parteien, anderen repräsentativen Mandaten, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten (außer Universitätsprofessur).

Funktionen des Verfassungsgerichts

  • Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit: Prüfung von Normen mit Gesetzeskraft (Verfassungsbeschwerde und Frage der Verfassungswidrigkeit).
  • Vorherige Kontrolle internationaler Verträge: Das TC entscheidet auf Antrag, ob ein Konflikt zwischen der Verfassung und internationalen Verträgen besteht. Die Erklärung ist verbindlich und präventiv.
  • Amparo-Verfahren (Verfassungsbeschwerde): Prüfung von Verletzungen der Grundrechte von Bürgern.
  • Verfassungsrechtliche Konflikte:
    • Staat vs. Autonome Gemeinschaften (CCAA): Beilegung von Kompetenzkonflikten. Diese können positiv (Streit um Zuständigkeiten) oder negativ (Ablehnung der Zuständigkeit durch Staat oder CCAA) sein.
    • Lokale Autonomie: Schutz der Befugnisse von Gemeinden und Provinzen.
    • Konflikte zwischen Verfassungsorganen: Wenn ein Organ Befugnisse beansprucht, die ihm laut Verfassung nicht zustehen.

Verfahren und Entscheidungsarten

Verfahrensstruktur: Hintergrund (Sachverhalt), rechtliche Begründung und Entscheidung.

Arten von Urteilen:

  • Interpretative Urteile: Ändern den buchstäblichen Sinn eines Gesetzes, um es verfassungskonform zu gestalten (positiver Gesetzgeber).
  • Teilweise Verfassungswidrigkeit: Hebt nur einen Teil einer Bestimmung auf.
  • Additive Urteile: Fügen eine Bestimmung hinzu, um eine verfassungswidrige Unterlassung zu heilen.
  • Konstruktive Urteile: Erstellen Regeln, um die Verfassungsmäßigkeit zu wahren.

Weitere Entscheidungsformen:

  • Beschlüsse (Autos): Begründete Entscheidungen über Unzulässigkeit, Rücknahme oder Verlust von Rechtsmitteln.
  • Verfügungen (Providencias): Entscheidungen über die Organisation der Arbeit des Gerichts.
  • Abstimmungen: Entscheidungen erfolgen per Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
  • Abweichende Meinungen (Votos particulares): Meinungen von Richtern, die die Mehrheitsentscheidung nicht unterstützen. Sie sind Teil des Protokolls und legen die persönliche Meinung des Richters dar.

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