Spanische Verfassungsgeschichte: 1837 und 1869 im Vergleich
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Die spanische Verfassung von 1837
Fernando VII. starb im Jahr 1833. Da seine Tochter Isabella II. noch minderjährig war, übernahm seine Frau Maria Cristina die Regentschaft in Spanien. Während dieser Zeit gab es ein ständiges Auf und Ab zwischen den liberalen Gruppierungen der Progressiven und der Moderaten. Die im September 1836 gebildete progressive Regierung berief umgehend Sondergerichte (Cortes) ein, damit die Nation über die Wiederherstellung der Verfassung von 1812 oder eine Neufassung entscheiden konnte.
Nach fast einjährigen Diskussionen billigte das Parlament am 8. Juni 1837 eine neue Verfassung, die am 17. November von Isabella II. unterzeichnet wurde. Diese Verfassung besteht aus insgesamt 77 Artikeln plus zwei Zusatzartikeln. Die neue Verfassung bedeutete die Annahme der Thesen des doktrinären Liberalismus, was der Krone weitreichende Befugnisse einräumte.
Kernpunkte der Verfassung von 1837
- Beibehaltung des Grundsatzes der nationalen Souveränität.
- Garantie breiter Bürgerrechte: Presse-, Meinungs-, Vereinigungs- und Petitionsfreiheit sowie Sicherheit und Eigentum.
- Gewaltenteilung und Verzicht auf einen katholischen Konfessionsstaat als Zeichen fortschrittlicher Bestrebungen.
Doch die Einführung einer zweiten, eher konservativen Kammer (Senat) verlieh der Krone mehr Befugnisse: das Vetorecht bei Gesetzen, die Auflösung des Parlaments sowie die freie Ernennung und Entlassung von Ministern. Auch das Wahlsystem, das durch ein späteres Gesetz geregelt wurde, war extrem eingeschränkt (Zensuswahlrecht) und umfasste nur etwa 4 % der wahlberechtigten Bevölkerung.
Die demokratische Verfassung von 1869
Unter der Leitung von Prim und Serrano richtete die Übergangsregierung schnell ein Reformprogramm ein. Es wurden umgehend die Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das allgemeine Wahlrecht anerkannt. Zudem wurden Bildungsreformen und die Demokratisierung der Gemeinden verabschiedet. Gleichzeitig rief die provisorische Regierung zu Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung auf, wobei man sich für die Monarchie als künftige Staatsform aussprach.
Bei den ersten Wahlen in Spanien mit allgemeinem Männerwahlrecht gewann die Regierungskoalition; zudem bildeten sich zwei wichtige Minderheiten in den Cortes: die Karlisten und die Republikaner. Die Verfassung von 1869 umfasst 11 Titel mit 112 Artikeln. Sie skizzierte ein System liberal-demokratischer Freiheiten, das im Vergleich zu anderen europäischen Staaten jener Zeit sehr umfassend war.
Errungenschaften der 1869er Verfassung
- Verkündung der nationalen Souveränität und Bestätigung des allgemeinen Männerwahlrechts.
- Umfangreicher Grundrechtekatalog: Schutz traditioneller Individualrechte, Briefgeheimnis sowie neue Garantien wie Niederlassungs-, Bildungs- und Religionsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die Monarchie blieb die Regierungsform, wobei der König die Exekutive innehatte und das Recht besaß, das Parlament aufzulösen – ein Zugeständnis an die monarchische Macht. Es wurde jedoch ausdrücklich festgelegt, dass er seine Macht über die Minister ausübte. Die Gesetze wurden von den Cortes verabschiedet, während der König sie lediglich sanktionierte oder verkündete. Zudem wurde nicht nur die Unabhängigkeit der Justiz verkündet, sondern es wurden auch Mittel zu deren Umsetzung geschaffen, wie etwa ein Prüfungssystem für Richter und die öffentliche Verfolgung von Amtsdelikten.