Spanisches Recht: Normenhierarchie und Gesetzgebung

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Normen der Autonomen Gemeinschaften (CCAA)

Der Standard der CCAA: Die Regeln der CCAA stehen im gleichen Rang wie die des Staates. Es gibt keine gegenseitige Störung, da die CCAA nur Regeln zu Kompetenzen erlassen können, die ihnen übertragen wurden oder in ihren Autonomiestatuten enthalten sind. Im Falle widersprüchlicher staatlicher Regeln haben diese Vorrang vor denen der CCAA. Es gibt für die CCAA bestimmte Themen, die der Staat nicht regeln kann, wie zum Beispiel Häfen.

Normen für lokale Behörden

Die Bestimmungen der örtlichen Behörden (Gemeinden) werden als Verordnungen und Regelungen bezeichnet. Diese sind hierarchisch durch das entsprechende Prinzip gebunden.

Bekanntmachung und Inkrafttreten von Gesetzen

Die Verfassung sieht vor, dass ein Gesetz gültig ist, wenn der König es unterzeichnet (Sanktion), es als solches verkündet (Ausfertigung) und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt veranlasst. Die Gesetze treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, sofern im Gesetzestext keine anderen Fristen festgelegt sind. Diese Frist kann verkürzt (sofortige Wirkung) oder verlängert werden (aufgeschobene Wirksamkeit). Jede Gemeinde führt zudem ein eigenes offizielles Register.

Arten von Gesetzen: Organisch und Ordentlich

Organische Gesetze

Dies sind die Regeln für folgende Angelegenheiten:

  • a) Entwicklung der Grundrechte und öffentlichen Freiheiten (z. B. Recht auf Leben, Sicherheit, Justiz, Religion).
  • b) Annahme der Autonomiestatuten, da die CCAA diese Gesetze entwickeln.
  • c) Das allgemeine Wahlsystem.
  • d) Alle sonstigen in der Verfassung vorgesehenen Maßnahmen (z. B. die Thronfolge).

Hierfür ist eine absolute Mehrheit des Kongresses (über 50 %) erforderlich.

Ordentliche Gesetze

Alle anderen Gesetze, die vom Parlament verabschiedet werden und keinen organischen Charakter besitzen. Für deren Genehmigung, Änderung oder Aufhebung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.

Verordnungen und Königliche Dekrete

Verordnungen: Rechtsnormen mit Gesetzeskraft. Hierzu gehören:

  • a) Königliche Dekrete des Ministerrats.
  • b) Königliche Dekrete des Ministerpräsidenten und der Minister.
  • c) Beschlüsse der Regierungskommissionen.
  • d) Ministerialverordnungen, Rundschreiben, Beschlüsse, Weisungen und Dienstordnungen.

Königliches Dekret (Real Decreto): Es kommt vor, dass das Parlament die Regierung zur gesetzgeberischen Zusammenarbeit bei komplexen Materien auffordert (z. B. Verwaltungsfragen).

Rechtsprechung, Gewohnheitsrecht und Verträge

Rechtsprechung: Mindestens zwei gleichlautende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.

Gewohnheitsrecht (Zoll): Wiederholte und ständige soziale Praktiken einer Gemeinschaft, die als verbindlich angesehen werden.

Internationale Verträge: Schriftliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Staaten und/oder internationalen Organisationen.

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