Staatsformen und die republikanische Verfassung
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,88 KB
Unterscheidung von Staatsformen und Regierungsweisen
Um die republikanische Verfassung nicht mit der demokratischen Notwendigkeit zu verwechseln, sei folgende Anmerkung gemacht: Staatliche Formen lassen sich durch die Differenz der Personen klassifizieren, die die oberste Gewalt im Staat innehaben, oder durch die Art und Weise, wie der Herrscher über das Volk regiert.
Formen der Souveränität
Die erste Form betrifft die Souveränität. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten, wer die Macht besitzt – entweder eine einzelne Person, eine Gruppe oder die gesamte Zivilgesellschaft:
- Autokratie: Macht des Fürsten
- Aristokratie: Macht des Adels
- Demokratie: Macht des Volkes
Formen der Regierung
Die zweite Form bezieht sich auf die Art und Weise, wie der Staat seine Macht ausübt, basierend auf der Verfassung (dem Akt des Willens, durch den eine Masse in eine staatliche Gemeinschaft umgewandelt wird). In diesem Zusammenhang ist die Verfassung entweder republikanisch oder despotisch.
Die republikanische Verfassung
Die republikanische Verfassung ist diejenige, die in Übereinstimmung mit folgenden Grundsätzen steht:
- Freiheit: Die Freiheit der Mitglieder einer Gesellschaft als Menschen.
- Abhängigkeit: Die Abhängigkeit aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung als Untertanen.
- Gleichheit: Das Gesetz der Gleichheit aller Untertanen als Bürger.
Sie ist die einzige Verfassung, die sich aus der Idee des ursprünglichen Vertrags ableitet, auf dem alle Rechtsnormen eines Volkes beruhen müssen. Zudem stellt sich die Frage, ob sie die einzige Form ist, die zum ewigen Frieden führen kann.
Der Weg zum ewigen Frieden
Die republikanische Verfassung hat ihren Ursprung in der reinen Quelle des Rechtsbegriffs und ist auf das Ziel des ewigen Friedens ausgerichtet. Wenn die Zustimmung der Bürger erforderlich ist, um über Krieg oder Frieden zu entscheiden, werden sie sorgfältig abwägen, ob sie ein solches „Spiel“ beginnen wollen. Sie müssten selbst das Elend des Krieges tragen, wie etwa:
- Die Kosten des Krieges aus eigenem Vermögen finanzieren.
- Die Verwüstungen mühsam wiederaufbauen.
- Die Schuldenlast für kommende Generationen übernehmen.
Im Gegensatz dazu ist in einer Verfassung, in der das Subjekt kein Bürger ist (also in einer nicht-republikanischen Verfassung), der Krieg die einfachste Sache der Welt. Das Staatsoberhaupt ist hier kein Mitglied des Staates, sondern dessen Besitzer. Da er den Krieg nicht persönlich verliert und sein luxuriöses Leben (Bankette, Jagden, Hoffeste) ungestört fortsetzen kann, beschließt er den Krieg oft aus unbedeutenden Gründen als eine Art Spiel.