Steuerliche Sonderregelungen und Pflichten im Überblick
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Vereinfachtes Steuersystem
Dieses System richtet sich an Steuerpflichtige, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Natürliche Personen.
- Ausübung von Tätigkeiten, die unter die objektive Einkommensteuerregelung fallen.
- Kein Verzicht auf die Anwendung dieser Regelung und kein Ausschlussgrund.
Die Filterung erfolgt durch:
- Ein Handelsvolumen von maximal 450.000 € pro Jahr.
- Ausübung von Tätigkeiten, die für die vereinfachte Regelung qualifiziert sind.
- Kein Ausschluss von der objektiven Einkommensteuerregelung.
Pflichten
- Führung eines Buchhaltungsregisters.
- Aufbewahrung von Rechnungen und Nachweisen über Modulzahlungen.
- Aufbewahrungsfrist für erhaltene Rechnungen: 4 Jahre.
Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei
Diese Regelung gilt für Inhaber von Betrieben in der Land-, Forst- und Viehwirtschaft sowie Fischerei, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Die Steuerpflichtigen unterliegen keinen förmlichen Genehmigungs- oder Steuererklärungspflichten. Sie erhalten einen Pauschalbetrag für ihre Produkte. Bei der Berechnung werden indirekte Steuern, Provisionen, Frachtkosten und Versicherungen nicht berücksichtigt.
Spezielle Steuerregelungen
Gebrauchtwaren
Gilt für steuerpflichtige Wiederverkäufer von gebrauchten beweglichen Gütern, wie Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken.
Reisebüros
Gilt für Agenturen, die im Namen der Reisenden Leistungen von anderen Anbietern (z. B. Unterkunft, Transport) vermitteln.
Gleichwertigkeitszuschlag
Gilt für Einzelhändler. Diese sind nicht zur direkten Steuerabwicklung verpflichtet; stattdessen erheben die Lieferanten einen prozentualen Zuschlag auf den Rechnungsbetrag.
Anlagegold
Steuerbefreiung für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und die Einfuhr von Anlagegold.
Elektronischer Geschäftsverkehr
Gilt für den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet.
Pflichten im E-Commerce
- Der Steuerpflichtige muss sich in jedem Mitgliedstaat identifizieren, in dem Dienste erbracht werden.
- Anmeldung von Beginn, Änderung und Beendigung der Geschäftstätigkeit.
- Einreichung einer vierteljährlichen Steuererklärung (auch bei Nullumsatz).
- Abführung der Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung.
- Führung eines Registers über alle erbrachten Dienstleistungen.