Strafrecht und Kriminologie: Grundlagen und Verfahren
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Lektion 1: Strafrecht und Kriminologie
Strafrecht: Konzept
Das Strafrecht ist ein Satz von Regeln, die bestimmte Handlungen als Verbrechen definieren und eine entsprechende Rechtsfolge festlegen. Die angewandte Methode ist die abstrakt-induktive Methode der Wissenschaftspolitik.
Gegenstand der Studie: Kriminalität. Das Verbrechen wird als Normverletzung strafrechtlicher Bestimmungen verstanden. Die Existenz des Verbrechens wird auf Basis des Gesetzbuches (Code) bewertet, auch im Kontext der Justizvollzugsanstalt.
Täter: Das Interesse gilt primär der Bestimmung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Person.
Zweck und Folgen des Strafrechts
- 1. Vergeltung: Die Wiedergutmachung des durch das Verbrechen verursachten Schadens.
- 2. Prävention: Die Verhinderung von Kriminalität durch die Verhängung oder Androhung einer Strafe. Dies erweist sich jedoch oft als weniger effektiv für Personen, die bereits Verbrechen begangen haben.
Die Kriminologie als Wissenschaft
Konzept: Die Kriminologie ist eine empirische und interdisziplinäre Wissenschaft, die das Verbrechen, die Täter, die Opfer und die soziale Kontrolle untersucht. Ihr Ziel ist die Suche nach Erklärungen sowie die Entwicklung von Strategien zur Kriminalprävention und Intervention.
Methode: Empirisch. Sie basiert auf der Beobachtung der Realität. Sie studiert die spezifische Straftat und die daraus folgenden Implikationen.
Lernziel: Das Verbrechen dient als Ausgangspunkt. Der Unterschied zum Strafrecht besteht darin, dass die Kriminologie die Umstände des Verbrechens (vorher und nachher) untersucht, also das gesamte Vorfeld.
Der Delinquent (Täter): Über viele Jahre hinweg wurde die Kriminalität als Dreh- und Angelpunkt betrachtet, um Erklärungen für das Verhalten zu finden.
Das Opfer: Die Viktimologie ist die Wissenschaft, die die Rolle des Opfers im Strafverfahren untersucht. Dabei findet stets ein selektiver Prozess statt.
Soziale Kontrolle und Prävention
Soziale Kontrolle beschreibt eine Reihe von Mechanismen und Sanktionen, durch die die Sozialisation einer Person erfolgt. Man unterscheidet:
- Formal: Schule, Gesetze, Polizei.
- Informell: Familie, Religion.
Zweck der modernen Kriminologie
Die moderne Kriminologie konzentriert sich verstärkt auf Präventionstheorien anstatt nur auf die Erklärung von Kriminalität. Prävention basiert nicht allein auf der Nutzung von Strafgewalt, sondern verfolgt einen soziologischen Ansatz. Dieser unterscheidet zwischen:
- a) Primäre Prävention: Setzt an der Wurzel des Problems an, um die Ursachen von Kriminalität zu beseitigen (z. B. durch Bildung in Schulen).
- b) Sekundäre Prävention: Befasst sich mit bestimmten Gruppen oder Situationen, wenn eine strafrechtliche Relevanz erkennbar ist (z. B. Verhältnisprävention).
- c) Tertiäre Prävention: Bezieht sich auf Interventionen bei Personen, die bereits eine Straftat begangen haben (z. B. Programme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt).
Wirksame Interventionen und Kriminalpolitik
2. Wirksame Interventionen in das Strafregister: Idealerweise sollten effektive Mechanismen auf Basis kriminologischer Erkenntnisse geschaffen und in das Strafrecht übertragen werden. In der Kriminalpolitik beziehen wir uns nicht nur auf das Strafrecht, da es notwendig sein kann, auch administrative Regelungen zu schaffen.
Thema 1: Strafrecht und Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht wird auch als adjektivisches Strafrecht bezeichnet. Es ist der Satz von Regeln, die für das Strafverfahren gelten, um die Schuld zu ermitteln und ein Urteil (Verurteilung oder Freispruch) herbeizuführen.
Das adjektivische Strafrecht (die Strafprozessordnung) gehört zum öffentlichen Recht. Es umfasst zudem die Regeln zur Organisation der Strafgerichte (Gerichtsverfassungsrecht).
Im Strafverfahren muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen eines Verbrechens vorliegen. Dies unterliegt dem sogenannten Beweismaßstab (Standard of Proof). In einem Rechtsstaat muss das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt werden; eine Strafe darf nur aus einem rechtmäßigen Prozess resultieren.
Im Gegensatz zum Privatrecht, in dem Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielen können, muss im Strafprozess zwingend ein förmliches Verfahren stattfinden. Das Strafgesetzbuch (StGB) verankert diesen Bedarf in Artikel 3.1, ebenso wie die Strafprozessordnung in Artikel 1.