Strafrecht und moderne Entwicklungen: Mediation und Privatisierung

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1. Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es die Beziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Der Staat besitzt das exklusive Recht zur Gesetzgebung und Durchsetzung, während die Justiz für die Anwendung der Gesetze zuständig ist. Die Verwaltung übernimmt die Vollstreckung der Strafe, wobei der Richter die Aufsicht über den Strafvollzug führt. In jüngster Zeit gibt es Tendenzen zur Privatisierung, was die Frage aufwirft, ob wir uns noch im rein öffentlichen Bereich bewegen.

1.1. Klassifizierung von Straftaten

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Straftaten:

  • Öffentliche Straftaten: Diese werden von Amts wegen verfolgt.
  • Semi-öffentliche Straftaten: Hier ist eine vorherige Beschwerde des Opfers erforderlich. Sobald das Verfahren eingeleitet ist, führt die Vergebung des Opfers nicht zur Einstellung des Prozesses.
  • Private Straftaten: Diese erfordern zwingend eine Beschwerde des Opfers. Hier kann die Vergebung des Opfers das Verfahren beenden.

1.2. Formelle Unterschiede der Einleitung

  • Antrag: Bei öffentlichen und semi-öffentlichen Straftaten kann die Anzeige bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Dies führt nicht automatisch dazu, dass der Anzeigende Prozesspartei wird.
  • Beschwerde: Bei privaten Straftaten muss die Beschwerde vor Gericht eingereicht werden, was den Beschwerdeführer automatisch zur Prozesspartei macht.

2. Strafprozessrecht und alternative Streitbeilegung

Das aktuelle Strafprozessrecht basiert auf Strukturen des 19. Jahrhunderts. Ein zentrales Merkmal ist, dass die Parteien an die Prozessregeln gebunden sind und ein einmal begonnener Prozess nicht einfach abgebrochen werden kann. Als Alternative existieren Systeme der Mediation und Schlichtung, die in Ländern wie Kanada oder Südafrika verbreitet sind und vor allem bei leichten Straftaten Anwendung finden.

2.1. Mediation im Jugendstrafrecht

In Spanien spiegelt sich dies in Artikel 19 des Gesetzes zur Strafmündigkeit von Minderjährigen wider. Hierbei agieren Mediatoren als Vermittler. Erkennt der Täter seine Schuld an und bittet um Vergebung, kann das Verfahren durch eine Einigung beendet werden.

3. Mediation und Konformität bei Erwachsenen

Auch bei Erwachsenen gewinnen Mediationsvereinbarungen an Bedeutung, um eine Übereinstimmung zu erzielen. Es gibt zwar noch kein nationales Gesetz, aber die Reparatur des Schadens steht im Vordergrund. Der Angeklagte erkennt die Vorwürfe an, und Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung einigen sich auf eine Lösung, die dem Richter zur Bestätigung vorgelegt wird.

Während in den USA das Opportunitätsprinzip dominiert, basiert das spanische System auf dem Legalitätsprinzip. Die Vorteile liegen in Geschwindigkeit und Effizienz, doch besteht die Gefahr eines Verlusts von Rechten und Garantien für den Beschuldigten. Bei Erwachsenen ist dies auf Straftaten mit einer Strafandrohung von unter neun Jahren begrenzt.

4. Privatisierung von Sicherheitsdiensten und Gefängnissen

Es ist ein zunehmender Trend zur Privatisierung von Sicherheitsdiensten und Gefängnissen zu beobachten. Gründe hierfür sind:

  • Ein gestiegener Bedarf an Sicherheit, den der Staat allein nicht decken kann.
  • Wachsende Anforderungen von Unternehmen (Banken, Juweliere).
  • Kosteneffizienz für den Staat durch die Auslagerung an private Sicherheitsfirmen, die als Subunternehmer agieren.

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