Strafverfahren: Ordentliche und summarische Prozesse
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Stufen des Strafverfahrens
Es gibt zwei Arten von Strafverfahren zur Verfolgung von Straftaten, die durch öffentliche Maßnahmen verfolgt werden: das ordentliche und das summarische Verfahren.
Das ordentliche Strafverfahren
Dieses erfolgt in zwei Phasen: der Untersuchungsphase sowie der Hauptverhandlung. Es gibt hier zwei klar definierte Abschnitte: Die Untersuchung oder Forschung, die durch den Strafrichter durchgeführt wird, und der Prozess, der durch den übergeordneten Rat verstärkt wird.
In diesen Prozessen gibt es deutlich zwei Stufen: Die Forschung innerhalb von vier Monaten, die um weitere sechzig Tage verlängert werden kann, um mehr Beweise zu sammeln, und eine zweite Phase, die Verhandlung oder mündliche Verhandlung. Diese findet vor der Strafkammer unter den Grundsätzen der Mündlichkeit, Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und des Widerspruchs statt.
Das summarische Strafverfahren
Es wurde geschaffen, um Schnelligkeit in der Justizverwaltung zu erreichen. Es ist kürzer und war ursprünglich für weniger schwere Delikte wie Sachbeschädigung, Unterhaltspflichtverletzungen oder Verbrechen gegen das Leben und die Gesundheit vorgesehen.
Dieser Prozess gibt dem Richter die Macht, nicht zu belehren; das Urteil basiert allein auf dem Ergebnis der Untersuchung ohne weitere Analyse oder Bewertung der Beweise und ohne den eigentlichen Prozess. Dies führt zu einer Verletzung der Garantien von Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, Öffentlichkeit und Widerspruch.
Verfassung und rechtliche Grundlagen
Das „gewöhnliche“ Strafverfahren wurde 1939 vom Gesetzgeber als einziger Weg geschaffen. Zusammen mit dem summarischen Prozess nimmt es heute einen privilegierten Platz im Strafjustizsystem ein.
Das Gesetzesdekret Nr. 17110 führte das summarische Verfahren für acht Straftaten ein. Später, im Jahr 1981, erweiterte das Gesetzesdekret Nr. 124 die Anzahl der Verbrechen, die nach diesen Regeln bearbeitet werden sollen. Mit dem Gesetz Nr. 26.689 vom Dezember 1996 wurde der summarische Strafprozess zur vorherrschenden Form der Strafjustiz im Land.
Kritische Übersicht der Strafverfahrensvorschriften
Politische und rechtliche Grundlagen
Seit Mitte der 90er Jahre beobachten wir eine Reform der Strafvollzugskontrolle, insbesondere im Strafverfahren. Das Gesetz 26.689 vom 31. November 1996 erweiterte die Befugnisse des summarischen Strafverfahrens.
Verfassungswidrigkeit des summarischen Verfahrens
Ein wesentliches Merkmal ist die Konzentration der Ermittlungs- und Verfolgungsfunktionen in einer Hand. Dieses Monopol ist verfassungswidrig, vor allem aus folgenden Gründen:
- a. Mangelnde Unparteilichkeit
- b. Mangelnde Gleichberechtigung
- c. Die Delegation von Aufgaben
- Das summarische Strafverfahren ist nicht öffentlich
Gesetzliche Bestimmungen zum summarischen Verfahren
Artikel 1: Die Richter der ersten Instanz sind für das summarische Verfahren zuständig und urteilen über Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch. Bei einer Kombination von Straftaten, von denen einige schwerwiegender sind und nicht im summarischen Verfahren enthalten sind, wird das ordentliche Verfahren angewendet.
Artikel 2: Das summarische Verfahren gilt für folgende Straftaten nach dem Strafgesetzbuch:
- 1. Verbrechen gegen Leben, Körper und Gesundheit: Mord, Abtreibung, Körperverletzung, Gefährdung und Vernachlässigung von Personen.
- 2. Verbrechen gegen die Familie: Bigamie, Verletzung der elterlichen Sorge, Entzug der Familienhilfe.
- 3. Verbrechen gegen die persönliche Freiheit: Verletzung der Privatsphäre, des Wohnsitzes, des Briefgeheimnisses, des Berufsgeheimnisses, der Versammlungsfreiheit, der Arbeitsfreiheit, der Meinungsäußerung sowie sexuelle Freiheit und öffentliche Angriffe.
- 4. Verbrechen gegen das Eigentum: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Sachbeschädigung.
- 5. Verbrechen gegen den guten Glauben im Geschäftsleben: Konkurs, Wucher, unangemessene Optionsscheine.
- 6. Verbrechen gegen geistiges Eigentum: Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz.
- 7. Verbrechen gegen die Wirtschaft: Missbrauch wirtschaftlicher Macht, Horten, Spekulation und Verfälschung.
- 8. Finanz- und Währungsdelikte.
- 9. Steuerstraftaten: Illegaler Handel und Verarbeitung.
- 10. Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit: Gemeingefahr, Verbrechen gegen Kommunikationsmittel, Transport, Kommunikation und andere Dienste sowie die öffentliche Gesundheit.
- 11. Umweltkriminalität.
- 12. Verbrechen gegen die öffentliche Ruhe.
- 13. Verbrechen gegen den Staat und die Landesverteidigung: Symbole und Werte des Landes.
- 14. Verbrechen gegen den Willen des Volkes: Wahlfälschung und Verstöße gegen das Wahlrecht.