Die Struktur des Rechtssystems: Einheit, Kohärenz und Vollständigkeit

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Die Struktur des Rechtssystems

Display der Satzung

Display: a) der Satzung im objektiven und subjektiven Kontext der Grundrechte, b) in jeder anderen Satzung der drei Untergruppen von Rechten im Rahmen der spanischen Verfassung von 1978.

Die Satzung bestimmt die Rechte als Rechtsnormen und legt gesetzliche Aufgaben und Pflichten fest. Da die Rechte ihren Positivismus als Normen erhalten haben, ist die Natur der gesetzlichen Vorschriften objektiv. Die objektive Natur der Rechte bedeutet, dass die positiven Regeln den Bürgern nicht mehr Rechte als in den Verfassungen verankert garantieren. Der subjektive Status der Satzung besagt, dass die Rechte zu Standards (Grundrechten) des Rechtssystems geworden sind. Es stellt sich die Frage, ob diese Standards die individuelle Umsetzung beeinflussen. Der subjektive Status bezieht sich auf die Möglichkeit des Einzelnen, eine Streitigkeit durch juristische Verfahren zu betreiben, um sicherzustellen, dass die Behörden die in den Vorschriften enthaltenen Rechte bewerten und umsetzen.

Untergruppen der Rechte

  • Untergruppe 1: Diese Rechte haben nur einen objektiven Status. Ihre Rolle besteht darin, die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Maßnahmen der öffentlichen Hand zu lenken. Sie erhalten die subjektive Eigenschaft eines gesetzlichen Rechts, aber nicht den subjektiven Status der verfassungsmäßigen Rechte.
  • Untergruppe 2: Diese Rechte sind für die Regierung verbindlich und deren gesetzliche Regelung muss eingehalten werden. Sie haben einen objektiveren geschützten Status als die erste Untergruppe. Der subjektive Status verstärkt den Charakter des Rechts durch die Bezugnahme auf die Beziehung und die Achtung ihrer wesentlichen Inhalte.
  • Untergruppe 3: Neben ihrer objektiven Eigenschaft als Teil des objektiven Rechtssystems haben diese Rechte einen starken subjektiven Status. Sie garantieren eine beschleunigte Alternative zu herkömmlichen Verfahren für alle Gewährleistungsrechte und die subjektive Amparo an das Verfassungsgericht.

Auslegung und Anwendung des Rechts

Auslegung und Anwendung des Rechts: Darstellung und Kommentar zu den drei Kriterien für die Auslegung der Fakten.

Die Struktur eines Satzes ist die Position, die sachliche und rechtliche Argumente der Entscheidung zusammenfasst. Die Auslegung bezieht sich nicht nur auf rechtliche, sondern auch auf tatsächliche Gründe, d. h. auf die Interpretation der Fakten. In gerichtlichen Verfahren gibt es drei verschiedene Zeitpunkte:

  1. Beweiserwerb: Die Art und Weise, wie Beweise im Verfahren vorgelegt werden, ist in den Prozessgesetzen geregelt.
  2. Entscheidung über den Haupttatsachenbestand: Der Richter bestimmt den Sachverhalt (Untersatz) in der entsprechenden Norm (Obersatz).
  3. Beweiswürdigung: Zwischen den beiden vorherigen Zeitpunkten liegt die Beweiswürdigung, bei der die Erfahrung des Gerichts eine zentrale Rolle spielt. Dieser Vorgang ist rechtlich nicht geregelt und unterliegt dem Prinzip der freien Beweiswürdigung. Hier ist der Richter autonom und kann willkürlicher entscheiden.

Die fünf Rationalitäten der Gesetzgebung

Darstellung der fünf Rationalitäten der Theorie der Gesetzgebung.

  • Sprachliche Rationalität: Das Rechtssystem besteht aus Anweisungen in einer Sprache. Das Gesetz ist die Botschaft, der Gesetzgeber ist der Herausgeber und der Empfänger kann die Botschaft erfüllen oder nicht. Die Sprache kann sich an alle Menschen in natürlicher Sprache oder an Spezialisten in Fachsprachen richten.
  • Formal-rechtliche Rationalität: Der Gesetzgeber bestimmt das Gesetz und das Verfahren. Ein Gesetz ist irrational, wenn es die Rechtsstruktur untergräbt.
  • Pragmatische Rationalität: Die Wirksamkeit des Rechts ist ein Wert des Rechtsstaats. Der Gesetzgeber ist der Souverän, der für die Einhaltung der Gesetze sorgen muss. Ein Gesetz ist irrational, wenn es nicht als Verhaltensrichtlinie dient.
  • Teleologische Rationalität: Die Gesetzgeber vertreten besondere und allgemeine soziale Interessen, die im Gesetz geschützt werden. Ein Gesetz ist irrational, wenn es keine Wirkung erzeugt oder unvorhergesehene, unerwünschte Wirkungen hat.
  • Ethisch-normative Rationalität: Die Gesetzgeber sind befugt, Gesetze zu erlassen. Das Parlament repräsentiert die Volkssouveränität in ethischer Hinsicht. Ein Gesetz ist irrational, wenn es nicht ethisch gerechtfertigt ist. Ethische Werte sind Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Eigenschaften des Rechtssystems

Eigenschaften des Rechtssystems als ein System von Regeln: Einheit, Kohärenz und Vollständigkeit.

Die Eigenschaften Einheit, Kohärenz und Vollständigkeit sind nicht an einer bestimmten Regelung vorhersehbar. Auch die Verfassung als "Standard-Einheit" erfüllt nicht sofort die Voraussetzungen der Konsistenz und Vollständigkeit. Die Idee der "Einheit" kann nur erreicht werden, wenn Konsistenz und Vollständigkeit gegeben sind. Jede Regel, einschließlich der Verfassung, erfordert Interpretation, um ihre Konsistenz mit der Rechtsordnung (Fülle) zu gewährleisten. Schlussfolgerungen:

  • Die Einheit in modernen Verfassungssystemen ist durch die Existenz einer gemeinsamen Verfassung gegeben.
  • Die Konsistenz wird durch die Lösung von Konflikten zwischen Bestimmungen sichergestellt (lex posterior derogat priori, lex superior derogat legi inferiori, lex specialis derogat legi generali).
  • Die Vollständigkeit (rationale Schließung des Systems) ist charakteristisch für die Idee des Rechts. Die Vollständigkeit ist weder im Standard-System (Verfassung) noch in anderen Normen vorhersehbar. Die Idee der Vollständigkeit enthält den eigentlichen Sinn des Rechts.

Das Rechtssystem kann Einheit und Kohärenz aufweisen, aber nicht immer Rationalität.

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