Struktur und Tätigkeiten der UN: Organe und Friedensagenda

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Struktur und Tätigkeiten der Vereinten Nationen

Die Generalversammlung

  • 192 Staaten: Zentrales Beratungsorgan mit dem Grundsatz „Ein Staat, eine Stimme“.
  • Aktivitäten: Jährliche Tagungen und Sondertagungen.
  • Gremien: Hauptausschüsse, Lenkungsausschüsse, internationale Konferenzen und die Abrüstungskommission.

Der Sicherheitsrat

  • 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht: China, Großbritannien, USA, Frankreich und Russland.
  • 10 nicht ständige Mitglieder: Werden von der Generalversammlung gewählt.
  • Organe: Ständiger Militärausschuss, sonstige Hilfsorgane und Friedenstruppen.

Sekretariat und Generalsekretär

  • Funktion: Oberstes Verwaltungsorgan und oberster Verwaltungsbeamter.
  • Abteilungen: Politische Abteilung, Fachabteilung, Sekretariate der Hilfsorganisationen und Konferenzen.
  • Hoher Kommissar für Menschenrechte.

Wirtschafts- und Sozialrat

  • Mitglieder: 54 Mitglieder (von der Generalversammlung gewählt).
  • Hierarchie: Untersteht der Generalversammlung.
  • Struktur: Fachkommissionen und Sonderorganisationen.

Sonderorganisationen der UN

  • ILO: Internationale Arbeitsorganisation (Arbeit).
  • FAO: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Ernährung).
  • UNESCO: Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.
  • WHO: Weltgesundheitsorganisation (Gesundheit).
  • IMF: Internationaler Währungsfonds (Währung).

Unterorganisationen der UN

  • UNICEF: Kinderhilfswerk.
  • UNRWA: Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge.
  • UNFPA: Bevölkerungsfonds.
  • UNCD: Kapitalentwicklungsfonds.
  • UNFPA: Bevölkerungsfonds.

Internationaler Gerichtshof

  • Besetzung: Richter werden von der Generalversammlung gewählt.
  • Aufgabe: Rechtsprechung bei internationalen Streitigkeiten nach Anrufung durch einzelne Staaten.

Die Agenda für den Frieden

Vorbeugende Diplomatie

  • Maßnahmen: Diplomatische Gespräche, vertrauensbildende Maßnahmen, Frühwarnsysteme, formelle Tatsachenermittlung, präventive Truppeneinsätze und die vorsorgliche Einrichtung entmilitarisierter Zonen.
  • Ziele: Entstehen von Streitigkeiten verhindern, Wandlung von Streitigkeiten zu offenen Konflikten verhindern und Konflikte schnell eingrenzen.

Friedensschaffung

  • Friedliche Mittel: Vermittlung, Verhandlungen, Schiedsspruch, Entscheidungen durch den Internationalen Gerichtshof.
  • Sanktionen: Gewaltlose Sanktionen durch Blockaden.
  • Friedensdurchsetzung: Spezielle UN-Truppen und militärische Gewalt zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens.
  • Ziele: Nach Ausbruch eines Konflikts die feindlichen Parteien zu einigen.

Friedenssicherung

  • Maßnahmen: Entsendung von Beobachtermissionen, Einsatz von Truppen zur Grenzkontrolle, Beobachtung von Wahlen, Wahrnehmung von Polizeiaufgaben, Sicherung humanitärer Maßnahmen und umfassendes Konfliktmanagement.
  • Ziele: Lage in der Konfliktzone entschärfen und Einhaltung der Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien.

Friedensdurchsetzung und Friedenserzwingung

  • Maßnahmen: Einsatz von stärker bewaffneten Truppen und Nutzen der vollen militärischen Stärke der Mitgliedsländer.
  • Aktionen: Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Waffenruhe sowie militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII Artikel 42 der UN-Charta.
  • Ziele: Konfliktparteien zum Einlenken zwingen, Verhandlungen erzwingen und Schutz der Zivilbevölkerung.

Friedenskonsolidierung

  • Innerstaatlich nach einem Konflikt: Entwaffnung der feindlichen Parteien, Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Einsammeln der Waffen, Minenräumung, Wahlüberwachung und Menschenrechtsschutz.
  • Nach einem internationalen Krieg: Gemeinsame Projekte, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen; Abbau der Schranken zwischen Nationen durch Kulturaustausch, Reiseerleichterung und gemeinsame Jugendprogramme.

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