Struktur und Tätigkeiten der UN: Organe und Friedensagenda
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Struktur und Tätigkeiten der Vereinten Nationen
Die Generalversammlung
- 192 Staaten: Zentrales Beratungsorgan mit dem Grundsatz „Ein Staat, eine Stimme“.
- Aktivitäten: Jährliche Tagungen und Sondertagungen.
- Gremien: Hauptausschüsse, Lenkungsausschüsse, internationale Konferenzen und die Abrüstungskommission.
Der Sicherheitsrat
- 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht: China, Großbritannien, USA, Frankreich und Russland.
- 10 nicht ständige Mitglieder: Werden von der Generalversammlung gewählt.
- Organe: Ständiger Militärausschuss, sonstige Hilfsorgane und Friedenstruppen.
Sekretariat und Generalsekretär
- Funktion: Oberstes Verwaltungsorgan und oberster Verwaltungsbeamter.
- Abteilungen: Politische Abteilung, Fachabteilung, Sekretariate der Hilfsorganisationen und Konferenzen.
- Hoher Kommissar für Menschenrechte.
Wirtschafts- und Sozialrat
- Mitglieder: 54 Mitglieder (von der Generalversammlung gewählt).
- Hierarchie: Untersteht der Generalversammlung.
- Struktur: Fachkommissionen und Sonderorganisationen.
Sonderorganisationen der UN
- ILO: Internationale Arbeitsorganisation (Arbeit).
- FAO: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Ernährung).
- UNESCO: Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.
- WHO: Weltgesundheitsorganisation (Gesundheit).
- IMF: Internationaler Währungsfonds (Währung).
Unterorganisationen der UN
- UNICEF: Kinderhilfswerk.
- UNRWA: Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge.
- UNFPA: Bevölkerungsfonds.
- UNCD: Kapitalentwicklungsfonds.
- UNFPA: Bevölkerungsfonds.
Internationaler Gerichtshof
- Besetzung: Richter werden von der Generalversammlung gewählt.
- Aufgabe: Rechtsprechung bei internationalen Streitigkeiten nach Anrufung durch einzelne Staaten.
Die Agenda für den Frieden
Vorbeugende Diplomatie
- Maßnahmen: Diplomatische Gespräche, vertrauensbildende Maßnahmen, Frühwarnsysteme, formelle Tatsachenermittlung, präventive Truppeneinsätze und die vorsorgliche Einrichtung entmilitarisierter Zonen.
- Ziele: Entstehen von Streitigkeiten verhindern, Wandlung von Streitigkeiten zu offenen Konflikten verhindern und Konflikte schnell eingrenzen.
Friedensschaffung
- Friedliche Mittel: Vermittlung, Verhandlungen, Schiedsspruch, Entscheidungen durch den Internationalen Gerichtshof.
- Sanktionen: Gewaltlose Sanktionen durch Blockaden.
- Friedensdurchsetzung: Spezielle UN-Truppen und militärische Gewalt zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens.
- Ziele: Nach Ausbruch eines Konflikts die feindlichen Parteien zu einigen.
Friedenssicherung
- Maßnahmen: Entsendung von Beobachtermissionen, Einsatz von Truppen zur Grenzkontrolle, Beobachtung von Wahlen, Wahrnehmung von Polizeiaufgaben, Sicherung humanitärer Maßnahmen und umfassendes Konfliktmanagement.
- Ziele: Lage in der Konfliktzone entschärfen und Einhaltung der Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien.
Friedensdurchsetzung und Friedenserzwingung
- Maßnahmen: Einsatz von stärker bewaffneten Truppen und Nutzen der vollen militärischen Stärke der Mitgliedsländer.
- Aktionen: Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Waffenruhe sowie militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII Artikel 42 der UN-Charta.
- Ziele: Konfliktparteien zum Einlenken zwingen, Verhandlungen erzwingen und Schutz der Zivilbevölkerung.
Friedenskonsolidierung
- Innerstaatlich nach einem Konflikt: Entwaffnung der feindlichen Parteien, Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Einsammeln der Waffen, Minenräumung, Wahlüberwachung und Menschenrechtsschutz.
- Nach einem internationalen Krieg: Gemeinsame Projekte, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen; Abbau der Schranken zwischen Nationen durch Kulturaustausch, Reiseerleichterung und gemeinsame Jugendprogramme.