Das System der sozialen Sicherheit in Spanien

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Das System der sozialen Sicherheit

Das Sicherheitssystem ist das integrierte Paket staatlicher Prävention und Linderung persönlicher Risiken durch individuelle und messbare Vorteile sowie wirtschaftliche Absicherung.

Allgemeines System

Versichert sind Personen ab 16 Jahren und Ausländer mit Wohnsitz in Spanien:

  • Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Stierkämpfer, Künstler, Berufssportler, Häftlinge, Klerus...
  • Tätigkeiten, die zur Aufnahme in eine Sonderregelung führen.
  • Tätigkeiten mit marginalem Charakter, die keine grundlegende Lebensgrundlage darstellen.

Sonderregelungen

  • Landwirtschaftliche Arbeitnehmer (Agrario)
  • Selbstständige (Autónomos)
  • Sonderregelung für Hausangestellte
  • Sonderregelung für den Steinkohlenbergbau

Verfahren im allgemeinen System

a) Registrierung des Unternehmens

Ein Arbeitgeber, der zum ersten Mal Arbeitnehmer einstellt, muss die Registrierung in einem System der sozialen Sicherheit beantragen. Dieser Antrag wird bei der Provinzialdirektion der Allgemeinen Schatzkammer der Sozialversicherung (TGSS) gestellt. Er ist einzigartig, gilt für das gesamte Staatsgebiet und für die gesamte Lebensdauer des Unternehmens. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung der Daten innerhalb der nächsten 6 Kalendertage der Allgemeinen Schatzkammer der Sozialversicherung zu melden.

b) Mitgliedschaft der Arbeitnehmer

Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtübung, einmalig und lebenslang gültig. Sie kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer beantragt werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an die Provinzialdirektion der Allgemeinen Schatzkammer zu richten. Dem Antrag muss der Ausweis (ID) der einzustellenden Person beigefügt werden. Der Arbeitnehmer erhält eine Sozialversicherungsnummer und ein Dokument über die Zugehörigkeit.

c) An- und Abmeldung sowie Datenänderung

Arbeitgeber müssen über Anmeldungen, Abmeldungen oder Änderungen der Daten ihrer Mitarbeiter informieren. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch den Arbeitgeber können die Mitarbeiter die Anmeldung direkt beantragen oder sie erfolgt automatisch im Anschluss an eine Arbeitsinspektion.

  • Anmeldung: Die formale Zugehörigkeit zu einem bestimmten System der Sozialversicherung.
  • Abmeldung: Sollte innerhalb von 6 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens gemeldet werden.
  • Datenänderungen: Diese müssen innerhalb von 6 Kalendertagen gemeldet werden, nachdem eine Änderung der Daten erfolgt ist.

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