Das Tribunal für die Verteidigung des freien Wettbewerbs
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Das durch das Gesetz Nr. 19.911 geschaffene und am 14. November 2003 im Amtsblatt veröffentlichte TDLC ist ein unabhängiges Sondergericht, das sich ausschließlich mit Fragen des Wettbewerbs befasst. Die Installation des Tribunals erfolgte am 13. Mai 2004. Seine Aufgabe ist es, Angriffe auf den freien Wettbewerb zu verhindern, zu korrigieren und zu bestrafen. Es unterliegt der Aufsicht des Obersten Gerichtshofs.
Das TDLC hat seinen Sitz in Santiago und tagt in der Regel drei Tage pro Woche. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:30 bis 13:30 Uhr. Der Zeitplan für schriftliche Vorlagen ist Montag bis Donnerstag von 09:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:30 bis 17:00 Uhr.
Das TDLC besteht aus fünf Mitgliedern:
- Der Vorsitzende Richter (ein Anwalt) wird vom Präsidenten der Republik aus einer Liste von fünf Kandidaten ernannt, die vom Obersten Gerichtshof im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs erstellt wurde.
- Ein Anwalt mit einem Diplom oder Postgraduiertenabschluss in Wirtschaftswissenschaften wird vom Rat der Zentralbank nach einem öffentlichen Wettbewerb ernannt.
- Die zwei weiteren Mitglieder, ebenfalls Anwälte mit einem Diplom oder Postgraduiertenabschluss in Wirtschaftswissenschaften, werden vom Präsidenten der Republik aus zwei Auswahllisten ernannt, die vom Rat der Zentralbank erstellt wurden.
Befugnisse des TDLC
Die Befugnisse sind im Gesetzesdekret Nr. 211 (Text des Konzernabschlusses, koordiniert und systematisiert durch das Dekret mit Gesetzeskraft Nr. 1 des Wirtschaftsministeriums, veröffentlicht im März 2005) enthalten und umfassen:
- Verhinderung von Angriffen gegen den freien Wettbewerb bei wirtschaftlichen Tätigkeiten;
- Förderung und Verteidigung des freien Marktwettbewerbs;
- Kenntnisnahme von Situationen, die Verletzungen des Gesetzesdekrets Nr. 211 darstellen könnten, auf Antrag einer Partei oder der Nationalen Wirtschaftsstaatsanwaltschaft;
- Prüfung von nicht-streitigen Verträgen oder Handlungen, die möglicherweise gegen das Dekret Nr. 211 verstoßen, auf Antrag einer Person mit berechtigtem Interesse oder der Nationalen Wirtschaftsstaatsanwaltschaft;
- Erlass allgemeiner Weisungen, die den Wettbewerb betreffen und von Einzelpersonen bei Handlungen oder Verträgen zu berücksichtigen sind;
- Vorschläge an den Präsidenten der Republik zur Änderung oder Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen, die dem freien Wettbewerb entgegenstehen, sowie Empfehlungen für neue regulatorische Anforderungen;
- Spezifische Kompetenzen in bestimmten Fragen, die dem TDLC durch Sondergesetze übertragen wurden.
Maßnahmen und Sanktionen
- Änderung oder Kündigung von Rechtsakten, Verträgen, Vereinbarungen oder Systemen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen stehen;
- Anordnung der Änderung oder Auflösung von Partnerschaften, Unternehmen und anderen juristischen Personen, die an den genannten rechtswidrigen Akten beteiligt waren;
- Geldstrafen zugunsten des Staates von bis zu zwanzigtausend Einheiten pro Jahr. Bußgelder können gegen Unternehmen, deren Direktoren, Führungskräfte und alle an der Handlung beteiligten Personen verhängt werden;
- Umsetzung von Korrekturmaßnahmen oder Verboten in Bezug auf Handlungen oder Konventionen, die über die genannten Sanktionen hinausgehen können.