Umfassender Leitfaden: Arbeitsschutz, Gesundheitsüberwachung und Notfallplanung

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Der Plan zur Verhütung berufsbedingter Gefahren

1. Der Präventionsplan für berufsbedingte Gefahren

Der Präventionsplan ist das Werkzeug, das die Integration präventiver Tätigkeiten des Unternehmens in sein umfassendes Managementsystem und die Einführung einer Politik zur Verhütung berufsbedingter Gefahren ermöglicht. Er muss von der Geschäftsführung des Unternehmens gebilligt und angenommen werden und allen hierarchischen Ebenen, einschließlich der Arbeitnehmer, bekannt sein. Er sollte folgende Elemente enthalten:

  • Identifizierende Daten
  • Organisatorische Struktur
  • Produktionsorganisation
  • Organisation der Prävention im Unternehmen
  • Politik, Ziele und Vorgaben
  • Ressourcen
  • Überprüfung und Aktualisierung
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Notfallplan

2. Die Gesundheitsüberwachung

Die Gesundheitsüberwachung und das Management des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer erfordern eine Risikobewertung für jeden Arbeitsplatz sowie eine Untersuchung der Exposition gegenüber physikalischen, chemischen und biologischen Faktoren, einschließlich der Kontrolle der Expositionszeiten.

Durch ärztliche Untersuchungen sollen mögliche Gesundheitsschäden frühzeitig erkannt und die Entwicklung irreversibler Krankheitsstadien verhindert werden. Konkret werden Informationen über die einzelnen Arbeitnehmer gesammelt, insbesondere hinsichtlich einer möglichen besonderen Empfindlichkeit. Medizinische Tests dienen der Untersuchung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer und deren Häufigkeit. Es werden epidemiologische Studien durchgeführt, die eine Analyse von Krankheiten während und nach der Beschäftigung im Unternehmen ermöglichen.

Der Arbeitgeber gewährleistet die Gesundheitsüberwachung für alle Arbeitnehmer, die sich dieser freiwillig unterziehen. Eine medizinische Untersuchung ist nur in den folgenden Fällen verpflichtend, wobei der Bericht den Arbeitnehmervertretern weiterzuleiten ist:

  • Wenn es notwendig ist, die Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer zu bewerten.
  • Zur Überprüfung des Gesundheitszustands von Arbeitnehmern, die eine Gefahr für sich selbst, andere Beschäftigte oder Dritte darstellen könnten.
  • Wenn dies durch eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor bestimmten Risiken und bei besonders gefährlichen Tätigkeiten erforderlich ist.

Bei der Gesundheitsüberwachung sollten die Risiken berücksichtigt werden, die schwangere Arbeitnehmerinnen und Minderjährige beeinträchtigen könnten.

Die Gesundheitsüberwachung darf nur von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal der Präventionsdienste durchgeführt werden.

3. Spezielle Risikogruppen

Zu den speziellen Risikogruppen gehören:

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen
  • Minderjährige Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen
  • Arbeitnehmer, die von Zeitarbeitsfirmen (TTE) entsandt werden

Pflichten des entleihenden Unternehmens

Das entleihende Unternehmen ist verantwortlich für:

  • Die Bedingungen der Arbeitsausführung.
  • Schutzmaßnahmen.
  • Die Unterweisung der Angestellten.
  • Die Information der Arbeitnehmervertreter.
  • Die Information der Zeitarbeitsfirma (TTE).

Pflichten der Zeitarbeitsfirma (ETT)

Die Zeitarbeitsfirma (ETT) ist verantwortlich für:

  • Ausbildung und Unterweisung.
  • Gesundheitsüberwachung.
  • Organisation präventiver Aktivitäten mit eigenen Ressourcen.
  • Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

4. Der Selbstschutzplan

Der Selbstschutzplan ist das Dokument, das den organisatorischen und funktionalen Rahmen für eine Einrichtung, einen Raum, eine Ausrüstung oder ein Gerät festlegt. Er dient der Vorbeugung und Bekämpfung von Gefahren für Personen und Sachwerte und soll eine angemessene Reaktion auf mögliche Notfallsituationen im Verantwortungsbereich des Unternehmenseigentümers gewährleisten. Dadurch werden diese Maßnahmen in das öffentliche Katastrophenschutzsystem integriert.

4.1. Der Notfallmaßnahmenplan

Der Notfallmaßnahmenplan legt die Pflichten des Arbeitgebers bei möglichen Notfallsituationen fest. Dieser Plan ist ein Dokument innerhalb des Selbstschutzplans und umfasst:

  • Die Organisation der Reaktion auf spezifische Notfälle.
  • Schutz- und Interventionsmaßnahmen.
  • Verfahren und Abläufe der Maßnahmen.

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