Umweltmanagement und Abfallwirtschaft im Baugewerbe
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Bautätigkeit und Umweltmanagement
Management von Bauabfällen gemäß Real Decreto 105/2008
1. Einleitung
Die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle bildet die Grundlage für das Umweltmanagement im Bausektor.
Phasen der Produktion
- Verringerung der Abfallerzeugung: Minimierung von Abfällen in jeder Prozessphase.
- Verantwortung: Anwendung des Grundsatzes der Verantwortung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der im Rahmen des Projekts generierten Abfälle.
Gemäß RD 105/2008 gelten folgende Definitionen:
- Produzent von Bau- und Abbruchabfällen (GGM): Der Eigentümer, der die Entscheidung zum Bau oder Abriss trifft.
- Eigentümer der GGM: Die Person, die die Arbeiten ausführt und die physische Kontrolle über die generierten Abfälle hat.
2. Nutzung und Entsorgung von Abfällen
- Nutzung: Förderung von Maßnahmen zur Wiederverwendung von Abfällen als Hilfsstoffe im Baugewerbe.
- Umweltverträgliche Beseitigung: Nutzung von Deponien als nicht rückzahlbare oder verwertbare Ablagerungsstätten.
Grundlegende Definitionen
- Umwelt: Gesamtheit physikalischer, chemischer, biologischer und sozialer Systeme, in denen ein Akteur tätig ist.
- Ökosystem: System aus Lebewesen und deren Umgebung (Symbiose aus biotischen und abiotischen Faktoren).
- Nachhaltige Entwicklung: Befriedigung heutiger Bedürfnisse, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden.
- Nachhaltigkeit: Erhaltung der Komponenten und Funktionen des Ökosystems für die Zukunft.
Gesetze der Nachhaltigkeit
- Nutzung nachwachsender Rohstoffe ≤ Regenerationsrate.
- Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen ≤ Erzeugung erneuerbarer Substitute.
- Schaffung von Kontaminanten ≤ Kapazität zur Entfernung oder zum Recycling.
Ökobilanz (LCA)
Die LCA (Life Cycle Assessment) ist eine Methodik zur Systematisierung von Informationen, um Entscheidungsprozesse zu objektivieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Phasen der Methode
- Festlegung der Ziele und des Anwendungsbereichs.
- Bestandsanalyse (Input/Output-Definition).
- Folgenabschätzung (Klassifizierung, Charakterisierung, Bewertung).
- Bewertung von Verbesserungsmaßnahmen.
RD 105/2008: Pflichten der Hersteller
Gemäß Artikel 4 des RD 105/2008 müssen Hersteller von Bau- und Abbruchabfällen unter anderem:
- Einen Abfallbewirtschaftungsplan erstellen (inkl. Mengenabschätzung, Vermeidungsmaßnahmen, Trennkonzepte und Entsorgungskosten).
- Bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten ein Inventar gefährlicher Abfälle führen.
- Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung durch zugelassene Unternehmen erbringen und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahren.
- Gegebenenfalls finanzielle Sicherheiten für die Einhaltung der Abfallvorschriften hinterlegen.