Unternehmensformen im Überblick: Rechtsformen einfach erklärt

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Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Sole Trader (Einzelunternehmen): 1 Person, kein Mindestkapital, unbeschränkte Haftung, Einkommensteuer (PIT). Unterliegt dem HGB und dem BGB. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft ist identisch mit der des Inhabers.

Gütergemeinschaft: Mindestens 2 Partner, kein Mindestkapital, unbeschränkte Haftung, Einkommensteuer (PIT). Eine Sache oder ein Recht gehört mehreren Personen gemeinsam.

Zivilgesellschaft: Mindestens 2 Partner, kein Mindestkapital, unbeschränkte Haftung, Einkommensteuer (PIT).

Partnerschaft: Mindestens 2 Partner, kein Mindestkapital, unbeschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS). Die persönlich haftenden Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Schulden des Unternehmens, während industrielle Partner dies nicht tun. Erfordert eine öffentliche Urkunde.

Kapitalgesellschaften

GmbH: Mindestens 1 Partner, Mindestkapital: 3.005,06, beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS). Konzipiert für den Mittelstand mit aufgeteilten Kapitalanteilen. Als Ein-Personen-Gesellschaft möglich.

New Company Limited: Maximal 5 Mitglieder, Kapital: mindestens 3.012 bis maximal 120.202, beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS). Generischer Unternehmensgegenstand.

Corporation: Mindestens 1 Partner, Mindestkapital: 60.101,21, beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS). Ideal für Wachstum und Kapitalbeschaffung. Übertragbares Grundkapital, öffentliche Urkunde erforderlich. Aktien werden in ordentliche und privilegierte unterteilt. Es gibt zwei Hauptorgane:

  • Hauptversammlung der Aktionäre: Findet innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende statt. Die Stimmrechte hängen von der Anzahl der gehaltenen Aktien ab.
  • Verwaltungsrat: Wird von der Hauptversammlung gewählt und trifft die wesentlichen Entscheidungen. Aktionäre können Vorstandsmitglieder bei Unzufriedenheit abberufen.

Spezielle Gesellschaftsformen

Partnerschaft auf Aktien: Mindestens 2 Partner, Mindestkapital: 60.101,21, Körperschaftsteuer (IS). Haftung: persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt, Kommanditisten beschränkt. Mindestens ein Partner haftet gesamtschuldnerisch.

Kommanditgesellschaft: Mindestens 2 Partner, kein Mindestkapital, Körperschaftsteuer (IS). Haftung: persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt, Kommanditisten beschränkt.

Arbeitsgemeinschaft (Firma Labor): Mindestens 3 Mitglieder, Mindestkapital 60.101,21 (SAL) oder 3.005,06 (SLL), beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS).

Genossenschaft: Mindestens 3 Partner, Mindestkapital laut Satzung, beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS). Zwei Arten: Grad 1 (3+ Partner) und Grad 2 (Genossenschaft von Genossenschaften).

Kreditgarantiegemeinschaften: Mindestens 150 Mitglieder, Mindestkapital 1.803.036, beschränkte Haftung, Körperschaftsteuer (IS).

Temporäre Arbeitsgemeinschaft: Ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das Angebot ist zeitlich begrenzt auf die Ausführung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung. Die Haftung der Teilnehmer ist gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Ein Manager handelt im Namen des Konsortiums.

Franchise: Vertriebs- und Vermarktungsmodell, bei dem der Franchisegeber einer natürlichen oder juristischen Person (Franchisenehmer) das Recht einräumt, ein Geschäftskonzept unter der Marke des Franchisegebers zu betreiben. Häufig im Dienstleistungssektor.

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