Unternehmensregistrierung und Sozialversicherung

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Registrierung von Unternehmen

A. Erforderliche Dokumente

  1. Anmeldeformular in dreifacher Ausfertigung.
  2. Bei natürlichen Personen: USt-IdNr., Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument. Bei juristischen Personen: Kopie des Gesellschaftsvertrags und die Steuernummer (NIF).
  3. Nachweis über die Unfallversicherung (INSS oder Gegenseitigkeitsgesellschaft).
  4. Anmeldung zur Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten (IAE) bei der Sozialversicherung.
  5. Anmeldung der Arbeitnehmer.

B. Beitragskontonummer

Die Sozialversicherungsanstalt weist dem Unternehmen eine Identifikationsnummer zu, die aus 10 Ziffern besteht und in drei Teile unterteilt ist: 1. Provinzcode, 2. Unternehmensnummer, 3. Bestätigungscode.

C. Datenänderung und Beendigung der Geschäftstätigkeit

Unternehmen müssen alle Änderungen der Daten innerhalb von 6 Kalendertagen bei der zuständigen Stelle der Sozialversicherung melden. Dies gilt auch für die Beendigung der Beschäftigung (befristet oder dauerhaft). Die Mitteilung der Kündigung muss durch die Abmeldeunterlagen der Arbeitnehmer ergänzt werden.

Registrierung von Freiberuflern

Alle Personen, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, müssen sich in der Sonderregelung für Selbstständige (RETA) anmelden. Hierfür ist das Formular TA-521 zu verwenden.

Eröffnung eines Arbeitsplatzes

Die Nichtmeldung der Eröffnung eines Arbeitsplatzes gilt als Ordnungswidrigkeit. Bei gefährlichen, ungesunden oder unsicheren Tätigkeiten wird dies als schwerwiegender Mangel eingestuft. Die Mitteilung muss innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung erfolgen. Bei fehlenden Daten wird eine Frist von 10 Tagen zur Nachbesserung gewährt.

Mitgliedschaft und Registrierung von Arbeitnehmern

Die Mitgliedschaft ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch und lebenslang. Sie wird bei der Direktion der TGSS formalisiert und muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

A. Möglichkeiten der Mitgliedschaft

  • Auf Antrag des Unternehmens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitgliedschaft für neu eingestellte Mitarbeiter zu beantragen.
  • Auf Antrag des Arbeitnehmers: Wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, kann der Arbeitnehmer die Mitgliedschaft direkt beantragen.
  • Von Amts wegen: Erfolgt durch die Arbeitsinspektion, wenn der Arbeitgeber seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt.

B. An-, Abmeldung und Datenänderung

Die Anmeldung muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die Sozialversicherung weist jedem Arbeitnehmer eine 11-stellige Versicherungsnummer zu. Abmeldungen und Datenänderungen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen gemeldet werden.

C. Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer identifiziert den Bürger im System, auch als Empfänger von Renten oder Leistungen.

D. Gültigkeit der Sozialversicherungskarte

Die Karte dient als Nachweis gegenüber den Sozialversicherungsträgern und ermöglicht den Zugriff auf den Versicherungsverlauf sowie Beitragsdaten.

Arbeitsbücher

A. Gästebuch

Jeder Arbeitsplatz muss ein Gästebuch für Arbeitsinspektoren bereithalten. Dieses wird von der Inspektionsbehörde versiegelt und muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

B. Anmeldebuch

In diesem Buch werden alle Beschäftigten mit ihren persönlichen Daten erfasst. Änderungen des Status oder der Kategorie müssen hier dokumentiert werden.

Aufbewahrung von Unterlagen

Unternehmen sind verpflichtet, Unterlagen zur Sozialversicherung, Unfallprävention sowie An- und Abmeldungen für einen Zeitraum von vier Jahren aufzubewahren.

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