Verfassung und Arbeitsrecht in Chile: Ein Leitfaden
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
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Staatliche Organisation in Chile
- Exekutive: Präsident, Minister, Abgeordnete, Bürgermeister, Gouverneure (Organisation des Staates innerhalb der gerichtlichen Anordnung des Landes).
- Legislative: Abgeordnete und Senatoren (Rechtsetzung).
- Judikative: Oberster Gerichtshof, Berufungsgerichte, Zivil-, Straf-, Familien- und Arbeitsgerichte (Rechtspflege).
Grundrechte gemäß Artikel 19
- Leben und Integrität: Schutz des Lebens und der körperlichen sowie psychischen Integrität. Das Gesetz schützt das Leben des Ungeborenen.
- Gesundheit: Bereitstellung von Gesundheitsdiensten durch öffentliche und private Einrichtungen.
- Freiheit und Arbeit: Freie Wahl des Arbeitsplatzes mit fairer Vergütung.
- Umwelt: Recht auf ein Leben in einer sauberen Umwelt; Pflicht zur Erhaltung der Natur.
- Soziale Sicherheit: Einheitliche Grundsicherung durch öffentliche oder private Träger unter staatlicher Aufsicht.
- Bildung: Zugang zu formaler Bildung auf allen Ebenen sowie Förderung von Forschung und kulturellem Erbe.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Definitionen
- Arbeitsplatz: Rechtmäßige Tätigkeit gegen Entlohnung.
- Arbeitnehmer: Personen, die persönliche Dienste unter Abhängigkeit und Unterordnung leisten.
- Selbstständige Arbeit: Tätigkeit ohne Abhängigkeit von einem Arbeitgeber.
- Arbeitgeber: Natürliche oder juristische Person, die Leistungen gegen Entgelt in Anspruch nimmt.
Arten von Arbeitsverträgen
- Mündlicher Vertrag: Zulässig für Probezeiten bis zu 3 Monaten.
- Schriftlicher Vertrag: Formelle Vereinbarung auf Papier.
- Individueller Vertrag: Zwischen einer Person und einem Arbeitgeber.
- Kollektiver Vertrag: Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerverbänden.
- Befristeter Vertrag: Mit Start- und Enddatum (max. 2 Jahre).
- Unbefristeter Vertrag: Ohne definiertes Enddatum für mehr Stabilität.
- Projektvertrag: Für spezifische Aufgaben; endet mit Abschluss der Arbeit.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsvertrag endet durch:
- Gegenseitiges Einvernehmen.
- Kündigung durch den Arbeitnehmer (mind. 30 Tage Frist).
- Tod des Arbeitnehmers.
- Ablauf der vereinbarten Frist.
- Abschluss der vereinbarten Arbeit oder Dienstleistung.
- Höhere Gewalt.
Besondere Arbeitsverhältnisse
- Kinderarbeit: Erlaubt für leichte Arbeiten (15–18 Jahre) mit elterlicher Erlaubnis.
- Lehrlingsvertrag: Ausbildung in Kenntnissen und Fähigkeiten gegen Vergütung.
- Hausangestellte: Spezielle Regelungen zu Ruhezeiten und Arbeitsstunden.
- Professionelle Athleten: Arbeitsverhältnis unter Abhängigkeit oder Unterordnung.
Mutterschutz
Das Gesetz schützt Frauen ab dem Zeitpunkt der Empfängnis. Anspruch besteht auf 6 Wochen Ruhe vor und 12 Wochen nach der Geburt. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereitstellen.