Vergleich: Limited (SL) und Aktiengesellschaft (SA)

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MerkmaleLimited Partnership (SL)Gesellschaft (SA)
Haftung der GesellschafterBegrenzt auf die von jedem Gesellschafter geleistete Einlage.Begrenzt auf die von jedem Gesellschafter geleistete Einlage.
Anzahl der GesellschafterEs können ein oder mehrere Gesellschafter sein. Bei einem einzigen Gesellschafter wird sie als Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet.Es können ein oder mehrere Gesellschafter sein. Bei einem einzigen Gesellschafter muss die Gesellschaft ihren Status als Einpersonengesellschaft im Namen führen.
Mindestkapital für die GründungDas Kapital setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen und darf nicht weniger als 3.005,06 € betragen. Es muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein.Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €. Es muss gezeichnet sein und zum Zeitpunkt der Gründung zu mindestens 25 Prozent eingezahlt sein.
Voraussetzungen für die GründungDie Gesellschaft wird durch die Erteilung der Gründungsurkunde und die Eintragung in das Register gegründet.Die Gesellschaft wird durch die Erteilung der Gründungsurkunde und die Eintragung in das Register gegründet.
Aufteilung und Übertragung des KapitalsDas Kapital ist in gleiche, kumulative und unteilbare aliquote Teile aufgeteilt, die Stammanteile genannt werden. Diese Anteile können nicht durch Wertpapiere verbrieft werden, um deren Übertragung zu erleichtern.Das Kapital ist in gleiche Teile, sogenannte Aktien, unterteilt. Die Aktien sind frei übertragbar und verkäuflich; mit ihnen werden auch der Gesellschafterstatus und die damit verbundenen Rechte übertragen.
FirmennameDem Firmennamen müssen die Kürzel SL oder SRL beigefügt werden.Dem Firmennamen muss das Kürzel SA beigefügt werden.
Gesellschaftsorgane
  • Hauptversammlung: Vertritt alle ihre Mitglieder.
  • Geschäftsführer: Verantwortlich für das Management und die rechtliche Vertretung der Gesellschaft.
  • Hauptversammlung: Beratung und Entscheidung über die wichtigsten Themen unter Einbeziehung aller Beteiligten.
  • Vorstand: Leitet und vertritt die Gesellschaft.

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