Vergleich: Limited (SL) und Aktiengesellschaft (SA)
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| Merkmale | Limited Partnership (SL) | Gesellschaft (SA) |
|---|---|---|
| Haftung der Gesellschafter | Begrenzt auf die von jedem Gesellschafter geleistete Einlage. | Begrenzt auf die von jedem Gesellschafter geleistete Einlage. |
| Anzahl der Gesellschafter | Es können ein oder mehrere Gesellschafter sein. Bei einem einzigen Gesellschafter wird sie als Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet. | Es können ein oder mehrere Gesellschafter sein. Bei einem einzigen Gesellschafter muss die Gesellschaft ihren Status als Einpersonengesellschaft im Namen führen. |
| Mindestkapital für die Gründung | Das Kapital setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen und darf nicht weniger als 3.005,06 € betragen. Es muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein. | Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 €. Es muss gezeichnet sein und zum Zeitpunkt der Gründung zu mindestens 25 Prozent eingezahlt sein. |
| Voraussetzungen für die Gründung | Die Gesellschaft wird durch die Erteilung der Gründungsurkunde und die Eintragung in das Register gegründet. | Die Gesellschaft wird durch die Erteilung der Gründungsurkunde und die Eintragung in das Register gegründet. |
| Aufteilung und Übertragung des Kapitals | Das Kapital ist in gleiche, kumulative und unteilbare aliquote Teile aufgeteilt, die Stammanteile genannt werden. Diese Anteile können nicht durch Wertpapiere verbrieft werden, um deren Übertragung zu erleichtern. | Das Kapital ist in gleiche Teile, sogenannte Aktien, unterteilt. Die Aktien sind frei übertragbar und verkäuflich; mit ihnen werden auch der Gesellschafterstatus und die damit verbundenen Rechte übertragen. |
| Firmenname | Dem Firmennamen müssen die Kürzel SL oder SRL beigefügt werden. | Dem Firmennamen muss das Kürzel SA beigefügt werden. |
| Gesellschaftsorgane |
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