Vorsteuerabzug und Investitionsgüter bei Immobilien

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Property Investments: Nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Immobilien im Bau sowie auf andere Dienstleistungen und Aktivitäten.

Anlageart und Vorsteuerabzug

Teilweise abziehbare Vorsteuerbeträge können auf den Erwerb oder die Nutzung von Eigentum anfallen, das sowohl für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten als auch für andere Aktivitäten genutzt wird. Damit dies zutrifft, ist die steuerliche Zuordnung (Afectación) notwendig. Es müssen jedoch zwei Fallkonstellationen unterschieden werden:

  • Fahrzeuge: Im Falle von Autos und deren Anhängern, Mopeds und Motorrädern wird eine berufliche Nutzung von 50 % unterstellt.
  • Andere Investitionsgüter: Andere als die oben genannten Güter dürfen in dem Umfang abgezogen werden, in dem sie tatsächlich für die geschäftliche oder berufliche Tätigkeit verwendet werden.

(Investitionsgüter: Bewegliche körperliche Gegenstände, Tiere oder Güter, die nach ihrer Art und Funktion in der Regel für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr als Arbeitsmittel oder zur Nutzung bestimmt sind.)

Änderungen der Bemessungsgrundlage

Das Gesetz sieht aus folgenden Gründen eine Änderung der Bemessungsgrundlage vor:

  • Wenn die Gegenleistung vorläufig festgesetzt wurde.
  • Bei der Rückgabe von Verpackungen.
  • Bei der Gewährung von Rabatten oder Preisnachlässen (z. B. Boni oder Rappels), die nach dem Zeitpunkt der Transaktion gewährt wurden.
  • Wenn steuerbare Umsätze ganz oder teilweise unwirksam werden oder sich der Preis ändert.

Preisabschläge und Steuerabrechnung

Unternehmer und Freiberufler sind Mehrwertsteuersubjekte, die die ihren Kunden in Rechnung gestellte Steuer mit der beim Kauf gezahlten Vorsteuer verrechnen können. Der Prozess der Steuerabrechnung besteht aus zwei Komponenten:

  1. Die Mehrwertsteuer beim Verkauf.
  2. Die abzugsfähige Vorsteuer auf Einkäufe.

Abzugsfähige Beträge

Mehrwertsteuerpflichtige dürfen nur die Steuern auf Umsätze abziehen, die direkt und ausschließlich ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit dienen. Für den Vorsteuerabzug ist zudem zu unterscheiden, ob es sich um Investitionsgüter handelt.

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