Wahlbehörden und Wahllokale: Aufbau und Ablauf
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Wahlbezirksvorstände
Die Wahlbezirksvorstände befinden sich an der Spitze eines jeden Gerichtsbezirks und bestehen aus fünf Mitgliedern:
- Drei Richter: Diese stammen aus der jeweiligen gerichtlichen Instanz oder sind Richter, die durch das Los vom Regierungsrat des jeweiligen Obersten Gerichtshofs bestimmt wurden.
- Zwei weitere Mitglieder: Personen mit einem Abschluss in Jura, Politikwissenschaft oder Soziologie, die im jeweiligen Gerichtsbezirk ansässig sind.
Die Sekretariatsaufgaben übernimmt der Schriftführer des erstinstanzlichen Gerichts oder, falls vorhanden, der Dekan des Gerichts.
Aufgaben der Wahlbezirksvorstände
Zu den territorialen Zuständigkeiten gehören unter anderem:
- Sicherstellung der Ausstattung in jedem Wahllokal (Wahlurnen, Wahlkabinen, Umschläge und Stimmzettel).
- Entscheidung über eingereichte Beschwerden.
- Überwachung der Ausbildung der Wahlhelfer.
- Gerechte Verteilung der Standorte für die verschiedenen konkurrierenden politischen Kräfte während des Wahlkampfs.
Wahlbehörden der Autonomen Gemeinschaften
In Provinzen existieren regionale Wahlbehörden. In einigen Regionen wie Madrid, Navarra und Asturien gibt es spezifische Regelungen. In autonomen Gemeinschaften mit mehreren Provinzen besteht eine ständige Wahlbehörde, deren Zusammensetzung zwischen 5 und 7 Mitgliedern variiert, die überwiegend aus dem richterlichen Bereich stammen.
Die Aufgaben umfassen die Klärung von Anfragen, die Erteilung von Weisungen, die Bearbeitung von Beschwerden sowie die Ausübung der Disziplinargewalt über alle an den Wahlen beteiligten Personen.
Die Wahllokale
Wahlkreise sind in Wahlbezirke unterteilt (Gemeinde oder Provinz). Jeder Abschnitt verfügt über mindestens ein Wahllokal. Ein Abschnitt umfasst maximal 2.000 und mindestens 500 Wähler. Die Wählerlisten sind innerhalb der Abschnitte alphabetisch sortiert.
Zusammensetzung und Ablauf
Ein Wahllokal wird von einem Präsidenten und zwei Beisitzern gebildet. Die Auswahl erfolgt durch ein öffentliches Losverfahren unter allen registrierten Personen des Abschnitts unter 65 Jahren, die lesen und schreiben können. Der Präsident muss über einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
Ablauf am Wahltag:
- 08:00 Uhr: Treffen der Mitglieder und Stellvertreter zur Konstituierung des Vorstands.
- 09:00 Uhr: Offizielle Eröffnung der Abstimmung durch den Präsidenten.
- 20:00 Uhr: Ende der Abstimmung.
Der Präsident ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Wahllokal verantwortlich und kann bei Störungen die sofortige Ausweisung anordnen. Die Identität der Wähler wird anhand des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins geprüft. Die Abstimmung ist geheim. Nach 20:00 Uhr dürfen nur noch die Personen wählen, die sich bereits im Wahllokal befinden.