Wahlkampfkosten und staatliche Subventionen erklärt
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Wahlkampfkosten und staatliche Subventionen
Wahlkampfkosten und Subventionen für Wahlkampagnen: Die allgemeinen Vertreter der Parteien, Verbände oder Koalitionen benennen gegenüber dem Wahlvorstand die Generalbevollmächtigten sowie die Vertreter der Kandidaten für die jeweiligen Wahlkreisleitungen. Es kann bestimmt werden, dass jeder volljährige Bürger im Vollbesitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte ernannt werden kann, sofern keine rechtskräftige Entscheidung dagegen vorliegt.
Die Verwalter können ab dem Tag ihrer Ernennung Konten für das Fundraising bei jeder Bank oder Sparkasse eröffnen. Diese müssen innerhalb von 24 Stunden der Zentralen Wahlkommission (JEC) und der Provinzwahlkommission (GEP) gemeldet werden. Personen, die Mittel einzahlen, müssen sich gegenüber der Hinterlegungsstelle mit Namen, Adresse sowie Personalausweis oder Reisepass identifizieren.
Es ist streng verboten, Beiträge auf Wahlkonten von Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, halböffentlichen autonomen Körperschaften oder Unternehmen des öffentlichen Sektors (Staat, Autonome Regionen, Provinzen oder Gemeinden) sowie von Unternehmen mit gemischter Beteiligung oder Unternehmen mit laufenden Verträgen über Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten für die Regierung zu leisten. Ebenso ist es untersagt, Gelder von ausländischen Einrichtungen oder Personen anzunehmen, mit Ausnahme der Wahlen zum Europäischen Parlament.
Der Staat subventioniert die Kosten für Parteien, Verbände, Koalitionen oder Wählergruppen basierend auf der Wahlbeteiligung bei Kongress-, Senats-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese Subventionen dürfen keinesfalls die Höhe der gegenüber dem Rechnungshof erklärten und gerechtfertigten Wahlkampfkosten überschreiten. Zu diesem Zweck gewährte Vorschüsse für diejenigen, die bei den letzten Wahlen eine Vertretung erhalten haben, dürfen 30 % der bei der vorangegangenen Wahl erhaltenen Subventionen nicht überschreiten.
Übersicht der anrechenbaren Wahlkampfkosten
- Herstellung von Briefumschlägen und Stimmzetteln.
- Propaganda und Werbung (direkt oder indirekt) zur Förderung der Stimmabgabe oder der Vorschläge in jeglicher Form oder über jedes Medium.
- Miete von Räumlichkeiten für die Durchführung des Wahlkampfs.
- Gehälter und Boni für nicht ständiges Personal, das Dienstleistungen für die Kandidaturen erbringt.
- Transport- und Reisekosten der Bewerber, Parteiführer, Verbände und des Personals für die Nominierung.
- Post- und Portogebühren.
- Zinsen auf Darlehen für den Wahlkampf, die bis zum Erhalt des entsprechenden Zuschusses anfallen.
- Notwendige Kosten für die Organisation und den Betrieb der für die Wahlen erforderlichen Büros und Dienste.