Der Wechsel: Definition, Beteiligte und Funktionen
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Der Wechsel: Definition und Grundlagen
Ein Wechsel ist ein Dokument, das von einer natürlichen oder juristischen Person (dem Aussteller) ausgestellt wird. Er enthält die Anweisung an eine andere Person (den Bezogenen), an einem bestimmten Datum einen festgelegten Geldbetrag an eine benannte Person (den Begünstigten) zu zahlen.
A) Beteiligte Personen am Wechsel
- Aussteller: Die Person, die den Wechsel erstellt und die Zahlungsanweisung gibt.
- Bezogener (Akzeptant): Die Person, an die sich die Zahlungsanweisung richtet. Durch seine Unterschrift auf dem Wechsel akzeptiert er die Zahlungsverpflichtung.
- Begünstigter (Nehmer): Die Person, an die die Zahlung geleistet werden soll.
- Indossant: Derjenige, der den Wechsel durch ein Indossament (Vermerk) an einen Dritten überträgt.
- Indossatar: Die Person, die den Wechsel durch ein Indossament erhält.
- Avalist (Bürge): Die Person, die für die Zahlung des Wechselbetrags am Fälligkeitstag garantiert, falls der Bezogene nicht zahlt.
B) Das Indossament
Das Indossament ist eine Klausel, die auf den Wechsel eingefügt wird, um das Eigentum oder die Rechte am Wechsel zu übertragen. Jeder Indossant haftet für die Annahme und Zahlung gegenüber dem Inhaber.
Arten von Indossamenten
- Blankoindossament: Der Indossant unterschreibt lediglich auf der Rückseite des Wechsels, ohne einen Indossatar zu benennen.
- Rückindossament: Ein Vermerk, der den Wechsel an den Aussteller oder einen der vorherigen Indossanten zurückgibt.
Zusatzklauseln
- „An Order“: Der Wechsel kann durch Indossament weitergegeben werden.
- „Nicht an Order“: Der Wechsel ist nicht durch Indossament übertragbar.
C) Fälligkeit des Wechsels
Die Fälligkeit legt fest, wann der Wechselbetrag zu zahlen ist:
- Datierter Wechsel: Fälligkeit an einem festen Datum.
- Nach Sicht: Die Zahlung erfolgt eine bestimmte Zeit nach der Vorlage des Wechsels.
- Sichtwechsel: Der Wechsel ist bei Vorlage zahlbar (spätestens innerhalb eines Jahres nach Ausstellung).
- Nach Datierung: Die Fälligkeit wird ab dem Tag der Ausstellung berechnet.
In der Regel erfolgt die Zahlung des Wechselbetrags in einer Summe.