Der Wechsel: Definition, Elemente und Funktionsweise

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Was ist ein Wechsel?

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine Person (der Aussteller) dazu verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Fälligkeit an eine andere Person zu zahlen. Die Zahlung des Wechsels kann an den Aussteller selbst oder an einen Dritten (den Begünstigten) erfolgen.

Fälligkeitsarten von Wechseln

  • Sichtwechsel: Der Wechsel ist bei Vorlage zahlbar.
  • Datierte Wechsel: Die Zahlung erfolgt an einem festen Fälligkeitstag.
  • Nachsichtwechsel: Die Zahlung erfolgt nach Ablauf einer bestimmten Frist ab dem Zeitpunkt der Akzeptanz.

Die persönlichen Elemente des Wechsels

  • Aussteller (Librador): Die gläubigerische Person, die den Wechsel ausstellt, damit der Schuldner ihn akzeptiert und die Zahlung übernimmt.
  • Bezogener (Librado): Der Schuldner, der den Wechsel bei Fälligkeit bezahlen muss. Akzeptiert er den Wechsel, wird er zum Akzeptanten.
  • Begünstigter (Inhaber): Die Person, die im Besitz des Wechsels ist und den Anspruch auf Zahlung hat.
  • Indossant: Die Person, die den Wechsel durch ein Indossament überträgt.
  • Indossatar: Die Person, an die der Wechsel übertragen wird.
  • Avalist (Garant): Die Person, die für die Zahlung des Wechsels bürgt.

Formale Anforderungen und Klauseln

Der Wechsel muss auf einem amtlichen Vordruck ausgestellt werden, der mit staatlichen Stempelmarken versehen ist. Die Höhe der Stempelgebühr richtet sich nach der Wechselsumme. Diese Stempel sind für die Rechtsgültigkeit des Dokuments zwingend erforderlich.

Zudem können verschiedene Klauseln enthalten sein, wie zum Beispiel:

  • Protestverzicht: Keine Verjährung gegen die bezogene Bank bei Zahlungsunfähigkeit.
  • Rückgriffsverzicht: Nicht übertragbar.
  • Zinsklauseln: Vereinbarung über Zinsen auf die Wechselsumme.

In bestimmten Fällen können Aussteller und Bezogener identisch sein (gezogener Wechsel auf eigene Rechnung).

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