Wirtschaftliche Freiheit und Eigentumsrechte nach der CPR
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Freiheit zur Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten
Der wirtschaftliche Amparo wurde als Instrument konzipiert, um wirtschaftlichen Schutz zu bieten. Er stellt sicher, dass die wirtschaftliche Freiheit geschützt ist, sei es eigenständig oder im Rahmen anderer Schutzressourcen.
Parallelen zwischen Schutzinstrumenten
Beide Instrumente zielen darauf ab, die wirtschaftliche Freiheit zu schützen. Es bedarf jedoch einer Präzisierung: Während der wirtschaftliche Amparo spezifisch für die wirtschaftliche Freiheit entworfen wurde, dient die zweite Ressource (der Schutzbehelf) dem Schutz fast aller verfassungsmäßigen Rechte. Ausgenommen hiervon sind die persönliche Freiheit und die individuelle Sicherheit, welche durch das ordentliche Habeas Corpus (verankert in Artikel 21 der CPR) geschützt sind, sowie soziale Rechte, die nicht durch den Writ of Protection abgedeckt werden.
Der Breitband-Schutzbehelf schützt vorsorglich die meisten verfassungsmäßigen Rechte der CPR. Im Gegensatz dazu ist der wirtschaftliche Amparo im Gesetz 18.971 vom März 1990 verankert.
Anwendungsbereich des wirtschaftlichen Amparo
Es bestand lange Zeit Unklarheit darüber, ob der wirtschaftliche Amparo beide Absätze von Artikel 19 Nr. 21 schützt oder nur den zweiten Absatz. Dieses Problem entstand, weil der wirtschaftliche Amparo ursprünglich Teil eines Gesetzentwurfs war, der sich mit der staatlichen Unternehmertätigkeit befasste (Quorum-Gesetze). Das Projekt wurde in zwei Teile gespalten: Während das Gesetz über den wirtschaftlichen Amparo überlebte, verschwand der andere Teil in den „Nebeln der Zeit“.
Einige Interpreten argumentierten, dass der wirtschaftliche Amparo nur gegen Verstöße des Staates gegen Absatz 2 (staatliche Wirtschaftstätigkeit) schützen sollte. Die heutige Rechtsprechung unserer Gerichte hat jedoch klargestellt, dass der wirtschaftliche Amparo beide Absätze schützt. Dies liegt daran, dass beide Klauseln logisch eng verknüpft sind und das Gesetz 18.971 keine explizite Unterscheidung trifft.
Verfahrensunterschiede und Kritik
Beim allgemeinen Schutzbehelf (Artikel 20 CPR) kann das Gericht alle notwendigen Schritte einleiten, um die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Beim wirtschaftlichen Amparo hingegen hat sich eine seltsame Rechtsprechung entwickelt: Das Gericht stellt oft nur fest, ob ein Verstoß vorliegt, ergreift aber keine direkten Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rechts. Der Betroffene muss dann oft ein neues Verfahren einleiten, was als „lächerlich“ empfunden wird.
Fristen und Zuständigkeiten
- Schutzantrag (Art. 20): Muss innerhalb einer fatalen Frist von 30 Tagen nach der Handlung oder Kenntnisnahme eingereicht werden.
- Wirtschaftlicher Amparo: Kann innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Verletzung eingereicht werden.
Beide werden in erster Instanz vor dem jeweiligen Berufungsgericht und in der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Die Frist für Rechtsmittel beträgt in beiden Fällen 5 Tage.
Verfahrensart und Legitimation
Der Schutzantrag folgt einem eigenen Verfahren (Auto Acordado). Der wirtschaftliche Amparo hingegen folgt dem Verfahren des Habeas Corpus. Während beim Schutzbehelf der Betroffene oder eine Person in seinem Namen handeln muss, ist der wirtschaftliche Amparo eine Popularklage: Jede Person kann ihn einlegen, auch ohne ein eigenes laufendes Interesse.
Artikel 19 Nr. 23: Freiheit zum Erwerb von Gütern
Dieses Recht ist untrennbar mit einer neoliberalen Marktwirtschaft verbunden. Es ist eine notwendige Bedingung für die wirtschaftliche Freiheit. Es handelt sich um ein individuelles Recht auf den Erwerb von Eigentum, im Gegensatz zu sozialistischen Modellen, in denen Eigentum oft nur ein soziales Recht für das Minimum zum Überleben war.
Unterschied zwischen Erwerbsfreiheit und Besitz
Man darf die Freiheit, alle Arten von Gütern zu erwerben, nicht mit dem Besitzrecht (Domain) verwechseln. Das Besitzrecht tritt erst ein, wenn ein Gut bereits durch einen Erwerbsmodus in das Vermögen übergegangen ist. Die Erwerbsfreiheit ist das Recht, Eigentümer zu werden.
Einschränkungen beim Güterwerb
Unter der CPR von 1925 konnte der Staat bestimmte Güterklassen für sich reservieren. Unter der CPR von 1980 ist dies grundsätzlich nicht möglich, außer bei:
- Gemeinsamen Gütern: Natur (Luft, Meer, Gestirne).
- Nationalem Eigentum: Öffentlicher Nutzen (Straßen, Plätze).
- Verfassungsrechtlichen Ausnahmen: Mineralvorkommen und Grundwasser (Art. 19 Nr. 24) oder Waffen (Art. 103).
Beispiele für gesetzliche Beschränkungen (LQC):
- Bankengesetz: Beschränkung des Aktienanteils pro Person (früher 1,5% für natürliche, 3% für juristische Personen).
- Grenzgebiete: Frühere Beschränkungen für Peruaner in Arica und Tacna.
- Bergbau-Kodex: Richter dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Bergbaukonzessionen erwerben.
- COT (Código Orgánico de Tribunales): Beschränkungen für Richter beim Kauf bestimmter Waren.
Artikel 19 Nr. 24: Das Recht auf Eigentum
Die CPR garantiert das Eigentumsrecht in all seinen Arten (individuell, gemeinschaftlich, forstwirtschaftlich, etc.) und an allen Arten von materiellen und immateriellen Vermögenswerten. Dies umfasst auch Forderungsrechte und geistiges Eigentum.
Beispiele für geschütztes Eigentum:
- Berufliche Position: Das Ansehen oder die Position eines Studenten. Da das Recht auf Bildung nicht direkt durch den Schutzbehelf (Writ of Protection) abgedeckt war, nutzten Studenten oft den Umweg über das Eigentumsrecht an ihrem Status.
- Wirtschaftliche Vorteile: Ein Mieter besitzt zwar nicht die Immobilie, aber er besitzt das Recht auf Nutzung, das der Vermieter nicht verletzen darf.
- Nießbrauch: Der Nießbraucher ist Eigentümer seines Nießbrauchsrechts, auch wenn er nicht der Eigentümer der Sache selbst ist.