Wirtschaftswachstum und Autonomie in Spanien (1957–1995)
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1. Regionale Regierungen und der Wandel
Die Regierungen der Entwicklung ab 1957 markierten unter Franco eine scharfe Wende. Der Übergang erfolgte von einer frühen, durch den Falangismus dominierten Phase hin zu einer Ära der Technokraten. Diese jungen Ökonomen und Politiker, von denen viele dem Opus Dei angehörten, galten als Garanten für wirtschaftliches Wachstum und soziale Stabilität. Ihr ideologisches Profil war primär technisch geprägt; sie strebten eine wirtschaftliche Reform an, ohne die Diktatur infrage zu stellen, um die katastrophalen Folgen der Autarkie zu überwinden.
Die neue wirtschaftliche Ausrichtung basierte auf folgenden Punkten:
- Abkehr von der Autarkie
- Einfluss der neuen technokratischen Regierung
- Liberalisierung der Wirtschaft und Öffnung nach außen
1.2 Stabilisierungsplan 1959
Ziele: Beendigung der starken staatlichen Intervention, Beseitigung von Handelsschranken und Liberalisierung der Finanzmärkte.
Methoden:
- Stabilisierung der Wirtschaft: Senkung der Inflation und des Haushaltsdefizits (Lohnstopp, Zinserhöhungen, Steuerreform zur Umsatzsteigerung und Reduzierung öffentlicher Ausgaben).
- Interne und externe Liberalisierung: Abschaffung staatlicher Regulierungsbehörden und Preiskontrollen, Beseitigung von Handelshemmnissen für ausländische Waren, Erleichterung ausländischer Investitionen sowie die Konvertibilität der Peseta.
1.3 Entwicklungspläne
Ziel: Förderung des Wirtschaftswachstums durch staatliche Planung nach französischem Vorbild. Der Staat setzte wirtschaftliche Ziele fest und bot Arbeitgebern steuerliche Anreize, sofern sie die Regierungsrichtlinien befolgten.
Aktionen: Strukturelle Maßnahmen zur Überwindung industrieller Defizite (z. B. niedrige Produktivität, geringe Unternehmensgröße) und Förderung von Entwicklungszentren.
2. Der Aufbau des autonomen Staates
Der Aufbau des autonomen Staates in Spanien vollzog sich in zwei Phasen:
- Erste Phase (Pre-Autonomie): Gewährung vorläufiger Autonomie auf Anfrage. 1977 erhielt Katalonien diesen Status, 1978 folgten das Baskenland und Galizien. Die Verfassung ermöglichte es allen Regionen, autonom zu werden, regiert durch ein Autonomiestatut sowie eigene Parlamente und Regierungen.
- Zweite Phase (Verfassungssystem): Nach Inkrafttreten der Verfassung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Autonomiestatute gefestigt. Die ersten Statuten für Katalonien und das Baskenland folgten 1979, für Galizien 1981 und für Andalusien 1981. Zwischen 1982 und 1983 folgten die restlichen autonomen Gemeinschaften, 1995 schließlich Ceuta und Melilla.