Zahlungsmittel und Wertpapiere im Geschäftsverkehr
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1. Zahlungsarten und Prozesse
Bargeldlose und Barzahlungen
1) Bargeld: Zahlungswirksame Aufwendungen für Lieferantenrechnungen. Hierzu gehören Barzahlungen, während Überweisungen oft separat behandelt werden. Ebenso relevant sind Scheck-, Debit- und Kreditkartenzahlungen.
2) Aufgeschobene Zahlung (Deferred): Hierzu zählen insbesondere der Briefwechsel und der Solawechsel.
2. Die Quittung (Recibo)
Eine Quittung ist eine Bescheinigung, mit der eine Person den Erhalt von Geld bestätigt. Sie dient der anderen Partei als Nachweis für die Bezahlung erworbener Waren oder erbrachter Dienstleistungen. Quittungen werden üblicherweise aus vorgedruckten Quittungsblöcken mit einem Stammblatt (Matrix) erstellt. Während der Zahlungspflichtige die Quittung als Beleg erhält, verbleibt das Stammblatt beim Aussteller, um den Zahlungsvorgang zu rechtfertigen.
5. Der Scheck (Cheque)
Ein Scheck ist ein Dokument, das gegen ein Bank- oder Kreditinstitut gezogen wird, bei dem der Aussteller (Schublade) über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Es besteht eine stillschweigende Vereinbarung, nach der der Aussteller berechtigt ist, mittels Scheck über diese Fonds zu verfügen.
5.1. Beteiligte Personen
- a) Aussteller (Hersteller): Die Person, die den Scheck ausstellt und die Bank zur Zahlung anweist.
- b) Bezogener: Das Bank- oder Kreditinstitut, welches die Zahlung des Schecks ausführt.
- c) Inhaber (Keeper): Die Person, die den Scheck im Besitz hat.
- d) Indossant (Endorser): Die Person, die den Scheck durch ein Indossament überträgt.
- e) Bürge (Garant): Die Person, die für die Einlösung des Schecks garantiert.
5.3. Scheckarten
- a) Inhaberscheck: Dieser kann von jeder Person eingelöst werden, die ihn vorlegt.
- b) Namensscheck (Nominativ): Er ist auf eine namentlich im Scheck genannte Person ausgestellt.
- c) Gekreuzter Scheck (Crossover): Dieser ist auf der Vorderseite mit zwei parallelen Linien markiert. Er kann allgemein gekreuzt sein (wenn nichts zwischen den Linien steht) oder besonders (wenn eine spezifische Bank eingetragen ist).
- d) Bestätigter Scheck: Er trägt die Unterschrift des Ausstellers und der Bank, welche die Zahlung und die Bedingungen garantiert.
- e) Verrechnungsscheck: Der Aussteller oder Inhaber verbietet die Barauszahlung durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ auf der Vorderseite.
6. Debit- und Kreditkarten
- Debitkarte: Zahlungen werden direkt vom Konto des Inhabers abgebucht. Es muss ein entsprechendes Guthaben für die Zahlungen und die private Nutzung vorhanden sein (z. B. Cajamar).
- Kreditkarte: Hierbei wird ein Kreditrahmen gewährt, der monatlich abgerechnet wird (z. B. El Corte Inglés).
8. Der Wechsel (Letra de Cambio)
Ein offizielles Dokument, das von einer Person (Aussteller/Verkäufer) an eine andere Person (Bezogener/Käufer) ausgestellt wird. Es weist den Bezogenen an, zu einem bestimmten Datum einen Betrag an den Nehmer (Versicherungsnehmer) zu zahlen.
8.1. Beteiligte Personen am Wechsel
- Bezogener: Die Person, an die die Zahlungsanweisung gerichtet ist.
- Nehmer oder Inhaber: Die Person, die den Wechselbetrag erhält.
- Indossant: Die Person, die den Wechsel besitzt und ihn zur Einziehung an eine andere Person überträgt.
- Bürge: Die Person, die für die Zahlung des Wechsels garantiert.
- Indossatar: Die Person, auf die der Wechsel übertragen wurde.
- Akzeptant: Die Person, die für die Zahlung haftet. Der Bürge garantiert für diese Person, falls die Zahlung bei Fälligkeit nicht erfolgt.
9. Der Eigenwechsel (Pagaré)
Ein privates Dokument, durch das sich eine Person verpflichtet, einer anderen Person zu einem vereinbarten Datum einen bestimmten Betrag zu zahlen. Am gebräuchlichsten sind Bank-Solawechsel, Unternehmenspapiere und Schatzanweisungen des Finanzministeriums.