Staatenfolge im Völkerrecht: UN-Mitgliedschaft, Vermögen und Staatsangehörigkeit
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1. Kontinuität der UN-Mitgliedschaft: Tostacia und Stolichnaya
Im Einklang mit der bisherigen Praxis der Vereinten Nationen stellt sich die Frage: Darf Tostacia die Rechte ausüben und die Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen erfüllen, die zuvor der Republik Stolichnaya oblagen, oder muss Tostacia sich als neues Mitglied bewerben?
Grundsätzlich gibt es mehrere Annahmen für diesen Fall. Die erste wäre, dass im Allgemeinen keine Kontinuität der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation als Nachfolger des früheren Staates gegeben ist. Daher müssten die Regeln für den Erwerb eines ähnlichen Status befolgt werden, was eine Zulassung als neuer Mitgliedstaat bedeuten würde.
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