Finanzinstrumente im Überblick: Leasing, Factoring und Wertpapierdienstleistungen
Eingeordnet in Wirtschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 14,78 KB
Leasing: Definition und Vertragsmerkmale
Leasing bezeichnet einen privatrechtlichen Vertrag zur Überlassung des Gebrauchs von beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten. Dabei kauft ein Leasingunternehmen (Vermieter) im eigenen Namen und gemäß den Anweisungen des Mietinteressenten (Mieter/Nutzer) bestimmte Vermögenswerte. Der Vermieter vermietet diese Güter dem Nutzer für eine unwiderruflich vereinbarte Zeit. Im Austausch dafür zahlt der Nutzer einen Preis, der in regelmäßigen Raten verteilt wird. Dieser Preis beinhaltet die Kosten für die Ausrüstung zuzüglich Zinsen und eines vorgegebenen Restwerts.
Optionen am Ende der Vertragslaufzeit
Am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages hat der Nutzer drei Möglichkeiten:
- Vertragsauflösung: