Bildungsrecht in Spanien: Chancengleichheit & Inklusion (1970-2006)
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Bildungsrecht in Spanien: Chancengleichheit & Inklusion
Allgemeines Bildungsgesetz von 1970
Das Allgemeine Bildungsgesetz von 1970 gewährleistete die freie und allgemeine Schulpflicht bis zum Alter von 14 Jahren und sollte auch die erste Stufe der Berufsbildung abdecken. Um das spanische Recht auf Bildung auch in nachobligatorischen Bildungsstufen zu gewährleisten, sah es vor, dass der Staat dem Grundsatz der Chancengleichheit in Bezug auf intellektuelle Fähigkeiten, Eignung und persönliche Leistung durch die Vergabe von Stipendien, Zuschüssen oder Darlehen für Studierende ohne die notwendigen finanziellen Mittel volle Wirkung verleihen sollte. Kapitel IV regelte zudem die gesetzliche Weiterbildung für Erwachsene, und Kapitel VII befasste... Weiterlesen "Bildungsrecht in Spanien: Chancengleichheit & Inklusion (1970-2006)" »