Arbeitnehmervertretung: Rechte und Garantien
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Rechte und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung
Kontroll- und Informationsrechte
e) Recht auf Kontrolle:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Vereinbarungen und Verhaltensweisen in den Bereichen Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern.
- Wahrnehmung notwendiger Kapazitäten und rechtlicher Schritte vor Verwaltungs- und Justizbehörden im Einvernehmen mit der Mehrheit der Mitglieder.
Sonstige gesetzliche Befugnisse
5.2. Sonstige gesetzliche Befugnisse:
a) Rechte auf passive Information (Informationspflicht des Unternehmens):
- Externe funktionale Mobilität.
- Individuelle wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen