Pflichten des Arbeitgebers: Registrierung, Mitarbeiteranmeldung & Dokumentation
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Registrierung von Unternehmen bei der Sozialversicherung
Pflicht zur Registrierung
Der Arbeitgeber (natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts), der Personen im Anwendungsbereich der Sozialversicherung beschäftigen möchte, muss seine eigene Registrierung beantragen. Die Registrierung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Wer muss sich registrieren?
Jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die Arbeitnehmer beschäftigt.
Wann?
Vor dem Beginn der Tätigkeit.
Wo?
In den zuständigen Büros der Sozialversicherung.
Erforderliche Dokumente:
- Anmeldeformular
- Nachweis der Arbeitsunfallversicherung
- IAE (Gewerbesteuer)
- Steuerunterlagen
- Anmeldung der Arbeitnehmer