Pflichten der Arbeitgeber gegenüber der Sozialversicherung
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B) Die obligatorische Zusammenarbeit der Unternehmen besteht darin, für ihre Arbeitnehmer gebunden zu sein, die Beiträge zur Sozialversicherung (SS) und die Bestimmungen für die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (ILT) zu leisten, soweit das Gesetz dies bestimmt.
Drei Hauptverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung
A) Anmeldung des Unternehmens: Alle Arbeitgeber müssen vor der Gründung eines Unternehmens die Anmeldung als Unternehmen für die Anwendung des Sozialversicherungssystems beantragen. Diese erfolgt bei der Generaldirektion der Sozialversicherung an dem Ort, an dem der Arbeitgeber oder der Arbeitsplatz ansässig ist, obwohl sie für das gesamte nationale Hoheitsgebiet eindeutig und gültig ist.
B) Mitgliedschaft der Arbeitnehmer:
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