Mindeststandards wesentlicher Dienste bei Streiks
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Wartung von Diensten und die Festlegung von Mindeststandards für Dienstleistungen. Ausdrücklich wird das Recht auf Streik anerkannt; gleichzeitig besteht die Forderung nach der Aufrechterhaltung wesentlicher Gemeinschaftsdienste (Art. 28.2 CE). Diese essentiellen Dienste sind solche Tätigkeiten, die dazu bestimmt sind, verfassungsrechtlich geschützte Rechte oder Eigentum zu gewährleisten, ohne dabei Leben, Gesundheit, die Befriedigung der Grundbedürfnisse des Menschen, die Bewegungsfreiheit im ganzen Land, die öffentliche Sicherheit, Informationen etc. zu gefährden. Die Gewährleistung dieser wesentlichen Dienste soll Übel verhindern, die schlimmer wären als die von den Streikenden beabsichtigte Wirkung, falls deren Forderungen oder... Weiterlesen "Mindeststandards wesentlicher Dienste bei Streiks" »